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| Blick aus dem All auf das Airbus-Werk und seine Erweiterungsmaßnahmen. |
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Die Gegner der Airbus-Piste kämpfen
Kritik: Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens steht bereits fest
Hamburg.
Das Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung bei Airbus läuft. Die dazugehörige Erörterung begann mit einem Paukenschlag. Offenbar hat die Planfestellungsbehörde bewusst eine Frist im Luftverkehrsgesetz nicht eingehalten. Dadurch konnten Bundestag und -rat die Voraussetzung für die von Hamburg angedrohte Enteignung der Neuenfelder Obstbauern und Kirche schaffen; auch das Land selbst gewann Zeit, um das entsprechende Gesetz durchzudrücken.
Denn eigentlich hätten „zwischen dem Ablauf der Einwenderfrist und dem Erörterungstermin nicht mehr als drei Monate verstreichen dürfen“, sagt der Rechtsanwalt der Startbahn-Gegner, Dr. Peter Mohr. Folge: Der Airbus-Antrag müsse im Papierkorb landen. Letztlich werden darüber die Verwaltungsgerichte entscheiden müssen. Denn der Leiter der Planfeststellung, Dr. Hans Aschermann, betonte zu Beginn: „Wir sind hier, um Sachverhalte zu klären. Und keine Rechtsfragen.“
Mehr als 1000 Einwendungen gegen eine weitere Verlängerung der Start- und Landebahn hat die Planfeststellungsbehörde i auf dem Tisch.
Dabei steht das Ergebnis bereits fest: Behördenintern wird der 28. April 2004 als Tag des Planfeststellungsbeschlusses genannt. Und Mitte Februar soll die Bürgerschaft das rechtlich umstrittene Enteignungsgesetz absegnen.
Airbus will, dass die verlängerte Start- und Landebahn bereits Anfang 2006 fertig ist. Deshalb hat sich Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU), ihm untersteht auch die „unabhängige Planfeststellungsbehörde“, dafür stark gemacht, dass bereits Mitte 2004 mit dem Bau begonnen wird.
Die Einwender sowie Schutzbündnis, Nabu und BUND klagten, dass das Ergebnis feststehe. Quast: „Die Planfeststellungsbehörde ist Handlanger der Politik. Das ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und gefährdet eine ganze Kulturlandschaft.“
www.neuenfeldebrauchtuns.de (bv)
30.01.2004
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