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Baustopp: Die Demonstranten begrüßten den Gerichtsbeschluss. Ziel: Die Verlängerung der Start- und Landebahn zu verhindern. Foto: Vasel
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Baustopp: Die Demonstranten begrüßten den Gerichtsbeschluss. Ziel: Die Verlängerung der Start- und Landebahn zu verhindern. Foto: Vasel
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Gerichte stoppen Deich-Abriss


Neuenfelder Hauptdeich darf vorerst nicht abgerissen werden – Senator Uldall kritisiert Richter

Neuenfelde. Der Deich-Abriss in Neuenfelde ist vorerst gestoppt: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat Mittwochnacht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Dieses hatte bereits mittags einen vorläufigen Baustopp verhängt. Damit kann die Realisierungsgesellschaft Area 380 zunächst nicht die –  von Airbus Deutschland für die A 380-Frachtversion in Finkenwerder geforderte –  Verlängerung der Start- und Landebahn um 589 Meter im Rosengarten in Richtung Neuenfelde vorbereiten.

„Der Neuenfelder Hauptdeich darf vorläufig zur Vorbereitung der Verlängerung der Start- und Landebahn nicht durchbrochen werden“, sagte Gerichtssprecherin Angelika Huusmann dem TAGEBLATT. Solange das Verwaltungsgericht nicht im anhängigen Eilverfahren entschieden habe, dürfe die Realisierungsgesellschaft Area 380 das 130 Meter lange Teilstück nicht abreißen. Huusmann: „Damit soll verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, die die Rechte der Kläger verletzen könnten.“
Mit dem Abriss dieses Deich-Abschnitts, der zurzeit das Finkenwerder Airbus-Werk nach Süden hin begrenzt, sollten bereits in dieser Woche die Bauarbeiten zur weiteren Verlängerung aufgenommen werden, weil laut Realisierungsgesellschaft Area 380 ansonsten im Jahr 2005 die Produktion bei Airbus in Finkenwerder beeinträchtigt würde.
Das Gericht führte aus, dass die „Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses erheblichen rechtlichen Bedenken begegne“. Der Grund: Der Planfeststellungsbeschluss zur Airbus-Erweiterung wurde 2002 aufgehoben, auch der darauf aufbauende Planfeststellungsbeschluss zur Start- und Landebahnverlängerung vom 29. April 2004 sei rechtlich umstritten. Huusmann: „Die Beseitigung des Hauptdeiches stellt einen signifikanten Vorgriff auf die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses dar. Denn er bildet eine Landmarke zwischen dem Industriegelände und dem landwirtschaftlich genutzten Deichhinterland.“ Die Deichöffnung sei über die symbolische Bedeutung hinaus auch geeignet, die Rechte der Antragsteller im Hinblick auf geplante Enteignungen zu tangieren. „Demgegenüber sind überwiegende Interessen der Airbus Deutschland GmbH nicht erkennbar, da die Baumaßnahme aufgeschoben werden kann.“
Airbus und Wirtschaftsbehörde legten noch am Mittwochabend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Kurz vor Mitternacht wiesen die Hamburger OVG-Richter diese zurück.
Das Oberverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Verwaltungsgericht eine „zutreffende Interessenabwägung“ vorgenommen habe. Demgegenüber sei nicht hinreichend nachvollziehbar, warum bereits vor Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens mit den Baumaßnahmen begonnen werden müsse. Das Beschwerdevorbringen lasse „keine schwerwiegenden Interessen erkennen, die einen sofortigen Baubeginn erforderlich machten“.
Huusmann: „Verantwortungsbewusste Planung eines Großunternehmens für ein Vorhaben mit grundlegender Bedeutung muss nach Auffasung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg auch Pufferzeiten für unvorhersehbare Verzögerungen vorsehen.“ Eine Planung aber, bei der ein auf längere Realisierungszeit angelegtes Vorhaben bereits scheitern würde, wenn eine nur viertägige Maßnahme nicht sogleich nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt würde, werde dem nicht gerecht.
Airbus Deutschland-Sprecher Arndt Hellmann kritisiert die Verwaltungsrichter: „Durch den Beschluss ist die zeitliche Abfolge der notwendigen Arbeiten zur Verlängerung der Start- und Landebahn nicht sichergestellt.“
Verärgert ist auch Wirtschaftssenator Gunnar Uldall: „Diese Beschlüssse sind falsch.“ Heute werden sich, so die Wirtschaftsbehörde, die Juristen der Stadt und des Unternehmens Airbus zusammensetzen. Uldall: „Die Verlängerung muss kommen, damit der Luftfahrtstandort Hamburg gesichert wird.“ Es sei allerdings verfrüht, jetzt über mögliche Auswirkungen auf die A 380-Endmontage in Hamburg-Finkenwerder zu spekulieren. (bv)

21.05.2004

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