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Bezirksschornsteinfeger haben seit Jahrzehnten eine wettbewerbsgeschützte Alleinstellung auf deutschen Dächern. Deswegen gab es Ärger mit der EU. Nun soll anderen EU-Kaminkehrern der Zugang erleichtert werden. Aber so richtig würde das Kehrmonopol auch mit den jüngsten Reformvorschlägen nicht fallen: Die Einteilung in Kehrbezirke bliebe, die Schornsteinfeger wären weiter im Auftrag des Staates unterwegs, und Hausbesitzer zahlten weiter für umstrittene „Doppelmessungen“.
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Bezirksschornsteinfeger haben seit Jahrzehnten eine wettbewerbsgeschützte Alleinstellung auf deutschen Dächern. Deswegen gab es Ärger mit der EU. Nun soll anderen EU-Kaminkehrern der Zugang erleichtert werden. Aber so richtig würde das Kehrmonopol auch mit den jüngsten Reformvorschlägen nicht fallen: Die Einteilung in Kehrbezirke bliebe, die Schornsteinfeger wären weiter im Auftrag des Staates unterwegs, und Hausbesitzer zahlten weiter für umstrittene „Doppelmessungen“.
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Die Alleinstellung auf den Dächern


Das umstrittene Schornsteinfeger-Monopol – Die Wohnungswirtschaft ist weiter unzufrieden mit Reformvorschlägen

Kreis Stade.. Weil die deutschen Bezirksschornsteinfeger auf deutschen Dächern eine lukrative und wettbewerbsgeschützte Alleinstellung haben, ist die EU der Bundesregierung aufs Dach gestiegen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich nun endlich – bei Androhung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof – ein Eckpunktepapier für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes abgerungen und im Dezember nach Brüssel geschickt. Danach würde das Kehrmonopol allerdings nur bedingt aufgehoben. Es dürften sich zwar auch Schornsteinfeger aus anderen EU-Staaten bewerben. Aber die Einteilung in Kehrbezirke und damit der Gebietsschutz bliebe, und die Schornsteinfeger wären weiterhin im Auftrag des Staates unterwegs. Die vor allem von der Wohnungswirtschaft kritisierten „Doppelmessungen“ würden andauern.

Seit Jahrzehnten haben die Glücksbringer in Schwarz in Deutschland das umstrittene Kehrmonopol: Hausbesitzer dürfen danach die gesetzlich vorgeschriebenen Kehrungen, Überprüfungen, Messungen und Begutachtungen nur durch den jeweiligen Bezirksschonsteinfegermeister durchführen lassen. Kaminkehrer aus anderen EU-Staaten dürfen nicht auf deutsche Dächer.
Die Bezirksschornsteinfeger haben eine vor Wettbewerb geschützte lukrative Alleinstellung. Sie sind als öffentlich beliehene Handwerker im Auftrag des Staates tätig. Hat ein Bezirksschonsteinfegermeister erst einmal seinen festen Kehrbezirk, so hat er den, nach einem Probejahr, im Regelfall bis zum Ruhestand. Dann übernimmt der nächste auf der Bewerberliste den Kehrbezirk.
Die Europäische Union hatte unter anderem Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingefordert und 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Jetzt soll sich am deutschen Gesetz etwas ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium hat der EU-Kommission nun zwar ein Eckpunktepapier zur Reform des Schornsteinfegergesetzes übermittelt, aber auch darauf hingewiesen, dass „die Rechtsansichten der Kommission in dieser Generalität nicht geteilt“ würden.
Dem Reformpapier zufolge sollen sich ab 2008 auch Schornsteinfeger aus anderen europäischen Ländern als Bezirksschornsteinfeger bewerben dürfen. Außerdem müssen Kaminkehrer ihren Wohnsitz nicht mehr im Kehrbezirk haben.
Die Reformvorschläge sind umstritten: Das Bundeswirtschaftsministerium habe „1:1 die Position der Schornsteinfeger übernommen, das läuft auf die Bewahrung des Status Quo heraus“, kritisiert Carsten Ens, Sprecher des Verbands der Wohnungswirtschaft Niedersachsen-Bremen.
Mehrere Verbände der deutschen Wohnungswirtschaft monieren seit Jahren teure „Doppelmessungen“ und „Doppelarbeiten“ aufgrund des Kehrmonopols: Der Kaminkehrer kommt und misst, egal, ob die Anlage tags zuvor von einem Installateur gewartet und eingestellt wurde oder nicht. Bezahlt werden müssen beide Handwerker.
Zu den Kritikpunkten zählt auch, dass moderne Heizanlagen seltener gereinigt und gemessen werden müssten und dass eventuelle Reparaturarbeiten dann ohnehin nicht der Schornsteinfeger erledigt. Das mache sowieso der Heizungsinstallateur, der dann auch die Messungen kostensparend im Rahmen der Anlagen-Wartung durchführen könne. „Es geht gar nicht darum, die Qualität der Schornsteinfeger in Frage zu stellen. Aber eine Aufhebung der Kehrbezirke wäre der Schlüssel zur Problemlösung gewesen“, so Carsten Ens.
Helmut Kopowski, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Stade, begrüßt die Reformvorschläge des Wirtschaftsministeriums: „Die Reform ist überfällig, viele Dinge sind auch von unserem Berufsstand initiiert worden“. Er beruft sich darauf, dass das System der Bezirksschornsteinfeger sich bewährt habe. „Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass das kein anderer kann. Aber das ist eine Arbeit, die uns übertragen wurde.“ Im Kreis Stade gibt es 23 Bezirksschornsteinfeger.
Kopowski betont, dass durch die Unabhängigkeit der Kaminkehrer die Neutralität bei den Kontrollaufgaben und Messungen gewährleistet werde und der Schornsteinfeger auch als neutraler Energieberater fungiere. Kopowski verweist auf das Beispiel der Abgasuntersuchung bei Autos: Hier stelle die Werkstatt das Fahrzeug so ein, bis die erforderlichen Abgasmesswerte erzielt würden. Sicher könnten auch Installateure etwa bei den Kleinfeuerungsanlagen messen. „Ich glaube schon, dass es gute Monteure gibt, die das können“. Aber: „Sie müssen Messergebnisse ja auch kompetent beurteilen können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.“
Um zu untermauern, dass das Schornsteinfegerwesen in Deutschland erfolgreich sei, verweisen die Vertreter des schwarzen Handwerks gerne auf die Jahres-Statistik für Todesopfer durch Kohlenmonoxid-Unfälle bei Gasfeuerungsstätten in der EU.
Während in Deutschland bei rund 80 Millionen Einwohnern weniger als zehn Tote gezählt wurden, seien dies in Ländern mit weniger Einwohnern deutlich mehr: 60 Tote in Großbritanien, 150 in Polen, 400 in Frankreich.
Der Innungsmeister räumte ein, dass es überholte Vorschriften für Schornsteinfeger gebe, die der Berufsstand selber kritisiert habe. So müsse bislang der Schornsteinfeger bei Ölfeuerungsanlagen nach Vorschrift immer noch zweimal kommen: einmal zum Kehren und einmal zum Messen.
Durch Änderung der entsprechenden Verordnung könnten bereits ab 2007 beide Arbeitsgänge bei einem Hausbesuch erledigt werden.
Für die grundlegende Gesetzesreform ab 2008 checkt Brüssel jetzt erstmal die deutschen Änderungsvorschläge. (knk)

27.12.2006

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