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Naturschutz nach EU-Recht in vier Mooren

Für die Landschaften „Kahles und Wildes Moor“, „Kehdinger Moore“, „Feerner Moor“ und „Oederquarter Moor“, die bereits zu einem großen Teil unter Naturschutz stehen, hat der Kreistag neue Naturschutzverordnungen beschlossen. Mit den angepassten Bestimmungen erfüllt der Landkreis Stade weitere rechtliche Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Von den 94 Quadratkilometern Hochmooren, die vor 250 Jahren den heutigen Landkreis Stade bedeckten, sind heute noch rund 15 Quadratkilometer erhalten und stehen überwiegend unter Naturschutz. Intakte Hochmoore gelten als Kohlendioxid-Speicher und tragen erheblich zum Klimaschutz bei. In den Hochmooren des Landkreises Stade leben seltene Pflanzenarten wie Sonnentau und Orchideen sowie Tierarten wie Kranich und Moorfrosch.

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