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Transparenz beim NDR gefordert

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Professor Johannes Caspar hat für den Norddeutschen Rundfunk NDR eine gesetzliche Pflicht zu Offenheit und Transparenz verlangt. „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird den NDR nicht schwächen, sondern seine Akzeptanz in der beitragspflichtigen Bevölkerung nachhaltig stärken“, erklärte Caspar am Montag. Die NDR-Trägerländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sollten eine entsprechende Regelung in den Staatsvertrag aufnehmen. „Transparenz und Offenheit sind das Markenzeichen der Berichterstattung des NDR, dies sollte künftig auch für dessen innere Struktur gelten.“ „Zu einem transparenten Rechtsstaat gehört auch ein transparenter öffentlicher Rundfunk“, betonte Caspar. Obwohl in Hamburg als Hauptsitz des NDR seit zehn Jahren informationsfreiheitsrechtliche Regelungen gälten, hätten die Bürger keinen Anspruch auf Informationszugang zum NDR. So habe die Öffentlichkeit von der Kunstsammlung oder den Grundstücken nicht etwa durch den Sender, sondern über parlamentarische Anfragen erfahren. „Und selbst hier konnte sich der NDR auf Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen“, kritisierte Caspar.

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