Freiheit eines Kinderschänders währt nicht lange
Der Fall sorgte für einen handfesten Justizskandal in Hamburg. Ein hoch-gefährlicher Kinderschänder musste im Mai 2016 wegen einer Behördenpanne aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Die Verantwortlichen hatten es nicht geschafft, Thomas B. (51) eine sozial-psychologische Therapie außerhalb des Gefängnisses zu organisieren. Die Opposition schäumte und warnte von einer „tickenden Zeitbombe“, Justizsenatorin Till Steffen (Grüne) musste Rücktrittsforderungen abwehren.