Keine geteilte Baulast bei Kreisstraßen
Die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen für Kreisstraßen liegt beim Straßenbauamt des Landkreises Stade. Das teilte Verwaltungsvertreter Alexander Götz im Gemeinderat Bliedersdorf mit. Anders als im TAGEBLATT berichtet, gebe es keine geteilte Straßenbaulast. Für Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radweg sowie der Fahrbahn sei der Landkreis Stade zuständig. Entsprechende Bürgeranfragen könne die Samtgemeindeverwaltung Horneburg an den Landkreis Stade weiterreichen.