Vergewaltiger ist voll schuldfähig
Es ist der vielleicht wichtigste Satz in dem bisherigen Prozess gegen den Buxtehuder Vergewaltiger Pascal D.: „Es gibt keine Hinweise auf eine signifikante Einschränkung der Steuerungsfähigkeit“, sagte der medizinische Gutachter Dr. Harald Schmidt gestern vor dem Landgericht in Stade. Damit dürfte der geständige Täter ohne Einschränkung schuldfähig sein. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe ist noch nicht vom Tisch.