Neues Pflegegesetz ab Januar
Im Januar 2017 tritt das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Das bedeutet für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an vielen Stellen Verbesserungen – auch finanzielle. Was die Pflegekassen allerdings verschweigen: Für einige Betroffene kann es sinnvoll sein, noch 2016 einen Antrag für eine neue Begutachtung zu stellen – etwa dann, wenn sich der Gesundheitszustand in letzter Zeit verschlechtert hat. Wer wissen möchte, ob das auf ihn zutrifft oder Unterstützung bei der Beantragung braucht, kann sich an die Experten vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Stade wenden.