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| Spielt nicht nur weiter im Posaunenchor: Das Verwaltungsgericht Stade gab dem Deutsch-Thailänder Peter Albrecht die deutsche Staatsbürgerschaft zurück. Foto Fehlbus |
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Peter Albrecht bekommt Pass zurück
Verwaltungsgericht: Buxtehuder ist Deutscher
Buxtehude.
Peter Albrecht darf bleiben. Der 15-jährige Buxtehuder, von Geburt Deutsch-Thailänder, bekommt seinen deutschen Pass zurück. Das Verwaltungsgericht Stade bestätigte jetzt dem Schüler die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dem jungen Mann aus Neukloster - das TAGEBLATT berichtete - drohte die Abschiebung nach Thailand, obwohl er kaum Thailändisch spricht. Vorausgegangen war ein behördliches Verwirr-spiel über Jahre. Nach der Scheidung von Peters Mutter, einer gebürtigen Thailänderin, ließ der deutsche Ex-Mann per Amtsgericht feststellen, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Das Hamburger Bezirksamt machte einen entsprechenden Randvermerk beim Geburtseintrag.
Aber alles blieb sonst, wie es war. Peter ging weiter zur Schule, spielte Horn im Posaunenchor, wohnte bei seiner Mutter und galt als integriert. Und die Behörden stellten wiederholt deutsche Pässe aus.
Vor zwei Jahren wünschte Peters Mutter, dass ihr Sohn ihren thailändischen Namen übernimmt. Das war der Startschuss der behördlichen Auseinandersetzungen. Jetzt wollten es die Ämter etwas genauer wissen - gilt deutsches Namensrecht oder thailändisches?
Die Ausländerbehörde im Stader Kreishaus lässt schließlich wissen, dass Peter Albrecht die Staatsbürgerschaft zwar durch die Geburt zugesprochen worden sei. Aber die Frage, wer Peters Vater sei, habe alles verändert. Peter soll nicht mehr deutscher Staatsbürger sein. Das Buxtehuder Rathaus kassiert vor ein paar Wochen den deutschen Ausweis ein.
Eigentlich zu spät. Denn der junge Mann führt ein Leben wie seine deutschen Altersgenossen. Das Stader Verwaltungsgericht beendet jetzt die Diskussion: Peter Albrecht darf bleiben. Die deutsche Staatsbürgerschaft könne ihm nicht genommen werden. Das Verwaltungsgericht verweist auf eine Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz vor zwei Jahren. Danach erwirbt derjenige die deutsche Staatsbürgerschaft, der seit "zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist", heißt es in Urteil und Gesetz. Und das trifft auf Peter zu.
Der Gesetzgeber wollte hier für Klarheit sorgen und die Realitäten anerkennen, wonach immer mehr Leute nach zwölf Jahren in die deutsche Gesellschaft integriert sind - und das mit behördlichem Segen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. (ka)
16.10.2009
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