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| Robert Müller ist nach einer missglückten Raketenentschärfung in Kabul krank. |
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Soldat Robert Müller - jetzt reagiert Berlin
Neue Stichtagsregelung steht in Aussicht
Karsten WisserLANDKREIS.
Als Reaktion auf die TAGEBLATT-Berichterstattung über den Fall des Stader Soldaten Robert Müller könnte ein Bundesgesetz geändert werden. Derzeit prüft das Bundesverteidigungsministerium, wie viele Soldaten von einer Änderung oder Aufhebung der umstrittenen Stichtagsregel im neuen Einsatzversorgungsgesetz profitieren würden.
Der Bundestag hatte das Gesetz ausdrücklich mit dem Hinweis auf die großen Gefahren und hohen Belastungen des Afghanistan-Einsatzes zugunsten der Soldaten geändert. Sie bleiben zum Beispiel jetzt so lange Soldat, bis sie austherapiert sind. Dies wurde allerdings mit dem Datum des 1. Dezember 2002 als Stichtag versehen. Dadurch kommen Soldaten wie der Fallschirmjäger und Stabsunteroffizier Robert Müller nicht in den Genuss der verbesserten Regeln.
Der 32 Jahre alte Müller wurde bei einer misslungenen Raketenentschärfung im März 2002 schwer verletzt und leidet immer noch an einem Posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS).
Bei dem Unfall in Kabul starben drei dänische und zwei deutsche Soldaten. Acht weitere wurden verletzt. Dass diese Soldaten bei der Neuregelung des Einsatzversorgungsgesetzes nicht berücksichtigt worden sind, hatte das TAGEBLATT in seinem Artikel "Die vergessenen Soldaten von Kabul" ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht. Der Stichtag 1. Dezember 2002 wurde gewählt, um einen Hubschrauberabsturz mit sieben Toten im Dezember 2002 zu berücksichtigen. Einer der bei der Explosion in Kabul Verletzten klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig gegen die Ungleichbehandlung.
Inzwischen kümmert sich Martina Krogmann, Bundestagsabgeordnete aus Stade und eine von vier Geschäftsführern der CDU-Bundestagsfraktion, um den Fall Robert Müller. Offenbar ist es Krogmanns Intervention zu verdanken, dass das Verteidigungsministerium genau überprüft, wie groß der Kreis der Betroffenen ist.
Nach inoffiziellen Informationen gibt es eine Liste mit 14 Soldaten, die unter PTBS nach einem Einsatz leiden, bei denen eine wehrdienstbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent oder mehr dauerhaft gegeben ist und die noch nicht vom neuen Einsatzversorgungsgesetz profitieren.
Diese Liste ist nicht vollständig. Eine ergänzende Auflistung der übrigen in Frage kommenden Personen ist in Auftrag gegeben. Dabei müssen alle Akten der seit Beginn der Auslandseinsätze durchgeführten Wehrdienstbeschädigungsverfahren durchgesehen werden. In vielen Fällen sind auch Auskünfte von den zivilen Versorgungsverwaltungen der Länder erforderlich. Erst nach Abschluss dieser Nachforschungen liegen belastbare Gesamtzahlen vor, mit deren Hilfe der Bundestag über eine Gesetzesänderung entscheiden kann.
09.02.2010
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