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| Angeheizte Diskussion über die Abschiebung: Diffamierende und ausländerfeindliche Pöbel-Briefe wie dieser haben die Redaktion in den letzten Tagen häufiger erreicht. |
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Warum der junge Mohammed abgeschoben werden darf
Experten aus der Stader Justiz und Verwaltung beantworten die zehn wichtigsten Fragen zum Fall Fakhro exklusiv für das TAGEBLATT
STADE.
Der 20jährige Mohammed Fakhro sitzt immer noch in Langenhagen in Abschiebehaft und wartet auf die endgültige Entscheidung der Ausländerbehörde des Landkreises. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der junge Stader mit libanesischem Pass, der wegen Raubes und Körperverletzung im Frühjahr 2009 zu 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, nicht suizidgefährdet sei. Kreisdezernent Helmut Hölscher hatte daraufhin bereits angedeutet, dass er die Abschiebung vollziehen wolle. Das TAGEBLATT hat im Folgenden noch einmal die wichtigsten Fragen zum Fall zusammengestellt und von Experten - darunter Amtgerichtsdirektor Willi Wirth, Staatsanwalt Kai Thomas Brears sowie Kreisdezernent und Jurist Helmut Hölscher - beantworten lassen. Die Antworten haben die TAGEBLATT-Redakteure Susanne Helfferich, Peter von Allwörden und Wilfried Stief zusammengefasst.
Unter welchen Voraussetzungen haben junge Ausländer ein Aufenthaltsrecht?
Ein junger Ausländer hat bis zur Volljährigkeit zunächst ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern abgeleitetes Recht, in Deutschland zu leben. Mit Volljährigkeit wird dieses Recht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht umgestellt. Hierfür müssen die Erteilungsvoraussetzungen wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts vorliegen. Es dürfen keine Ausweisungsgründe greifen - dazu gehören eindeutig Straftaten.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein junger Ausländer eingebürgert werden, also den deutschen Pass bekommen?
Gemäß § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gehört zu den Grundvoraussetzungen einer Einbürgerung, dass der Antragsteller nicht zu einer Strafe verurteilt sein darf. Dabei bleiben allerdings Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist, außer Betracht. Die Entscheidung über die Einbürgerung ist auszusetzen, wenn wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird.
Wie kommt es nun zu einer Abschiebung?
Wenn keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt oder in Aussicht steht, dann ist Ausreisepflicht gegeben. Im ersten Schritt gibt es eine Aufforderung zur Ausreise bei gleichzeitiger Androhung der Abschiebung. Danach folgt die Abschiebung. Eine Ausweisung erfolgt unter erheblich schwerwiegenderen Voraussetzungen (etwa bei höheren Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind).
Kann ein Abgeschobener wieder einreisen?
Nach einem Jahr hat er die Möglichkeit der Wiedereinreise. Voraussetzung ist aber wiederum die Sicherung des Lebensunterhalts. Außerdem müssen die Abschiebekosten erstattet werden. Eine Wiedereinreise nach einer Ausweisung ist erheblich schwieriger (länger dauernde Wiedereinreisesperre).
Aus welchen Gründen kann von einer Abschiebung abgesehen werden, auch wenn sie rechtlich möglich ist?
Für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte Voraussetzung. Nach der Rechtssprechung müsste die Abschiebung für den betroffenen Ausländer eine "Entwurzelung" bedeuten, die unstreitig als gegeben gilt, wenn vorher durch erfolgreiche soziale und wirtschaftliche Integration eine Verwurzelung stattgefunden hat. Davon kann dann nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht die Rede sein, wenn "schulische Leistungen und Sozialverhalten in unzureichenden Ansätzen steckengeblieben sind und darüber hinaus wiederholte Straffälligkeit das Nichteingliedern in die Gemeinschaft dokumentiert".
Wie wichtig sind bei der Entscheidung Sozialprognosen - etwa des Bewährungshelfers?
Dazu stellt die Ausländerbehörde beim Landkreis wörtlich fest: "Die Feststellungen von Bewährungshelfern können lediglich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt ihrer Stellungnahme abgeben, nicht aber über den Zustand der Verwurzelung Auskunft geben, auf den es hinsichtlich der 'außergewöhnlichen Härte' allein ankommt."
Worin sieht die Stader Justiz die probaten Mittel, um jugendlichen Tätern beikommen zu können?
Oft sieht der Weg von jugendlichen Tätern so aus, dass bei den ersten Vergehen das oder die Verfahren noch eingestellt werden. Dann schließen sich oft Erziehungsmaßregeln an, wie die Weisung, Arbeitsleistungen zu erbringen oder an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Es folgt in der Strafschärfe der Jugendarrest (gestaffelt nach Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest bis zu vier Wochen). Im schlimmsten Fall kommt schließlich die Jugendstrafe. Im Einzelfall kann es natürlich geboten sein, dem Jugendlichen - etwa wenn seine erste Tat schon gravierend war - sogleich mit Arresten zu belegen, um ihm die Konsequenzen deutlich vor Augen zu führen. Die gerechte und der Erziehung des Jugendlichen förderliche Sanktion zu finden, ist eine wesentliche Aufgabe des Jugendrichters. Paragraph 17 des Jugendgerichtsgesetzes bestimmt: "Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen...".
Wie groß sind die Chancen, dass junge Täter die Kurve bekommen?
Oftmals reichen bereits die Einleitung eines Strafverfahrens oder andere informelle Maßnahmen aus, um dem Jugendlichen die Ernsthaftigkeit der Verfehlung vor Augen zu halten. 75 Prozent der jungen Täter, die vor Gericht erscheinen mussten, tauchen dort dann nie wieder auf. Bei Jugendlichen (bis 18 Jahre) lag der Anteil der verhängten Jugendstrafe 2006 in den alten Bundesländern bei zehn Prozent der Verurteilungen. Nimmt man die Heranwachsenden (also bis 21), die noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind, hinzu, dann ist Jugendstrafe 2006 in 16 Prozent verhängt worden. Zur Klarstellung: Es handelt sich um den Anteil von Verfahren, die mit einem Urteil abgeschlossen worden sind. Nimmt man die eingestellten Verfahren hinzu, dann wird der Anteil der Verurteilungen zu Jugendstrafen als Sanktion weitaus geringer.
Welche Aufgabe hat die Bewährungshilfe?
Wenn der Richter einen Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hat, unterstellt er ihn einem Bewährungshelfer. Der betreut den Täter, unterstützt ihn in Lebenslagen wie Ausbildung/Beruf und versucht nach seinen Kräften und Möglichkeiten, seinen Schützling auf dem Pfad der Tugend zu halten. Gelingt das, wird dem Verurteilten die Strafe erlassen.
Wie ist der Libanon als Abschiebe-Land zu bewerten?
Der Libanon ist ein Staat in Vorderasien, der an Syrien im Norden und an Israel im Süden grenzt. Die Hauptstadt ist Beirut. Seine Staatsform ist eine parlamentarische Demokratie. Von 1975 bis 1990 wütete ein Bürgerkrieg in dem arabischen Staat, der nicht nur zwischen libanesischen Fraktionen geführt wurde, sondern in den sich auch Syrien und Israel sowie die Palästinenser einmischten.
Seit 2006 gilt der Libanon als relativ stabil. In dem Land leben zu einem Drittel Christen und zu zwei Drittel Muslime. Auch die Regierung ist entsprechend bunt gemischt: Das Staatsoberhaupt, Staatspräsident Michel Sleiman, ist maronitischer Christ, der Regierungschef, Ministerpräsident Saadeddine Hairi, ist sunnitischer Moslem und der Außenminister Ali Chami ist Schiit. Die Landessprache ist Arabisch.
Im Vergleich zu anderen arabischen Ländern genießt der Libanon demokratische und rechtsstaatliche Errungenschaften und verfügt über zahlreiche für die Menschenrechte aktive Organisationen. Dennoch kommt es vereinzelt zu Verletzungen der Menschenrechte und Eingriffen in die Freiheit.
Die Bedingungen in libanesischen Gefängnissen entsprechen nicht internationalen Maßstäben. Auch das Leben im Libanon entspricht nicht sozialen und wirtschaftlichen Standards Europas.
11.03.2010
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