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Bundestagswahl

TMehr Geld für Wahlhelfer in der Samtgemeinde Apensen

Ohne Wahlhelfer geht es bei der Bundestagswahl im Februar nicht.

Ohne Wahlhelfer geht es bei der Bundestagswahl im Februar nicht. Foto: Soeren Stache/dpa

Die Bundestagswahl im Februar stellt die Kommunen und Städte vor Herausforderungen. Um Wahlhelfer zu finden, hat Apensen das Erfrischungsgeld erhöht.

Von Susanne Laudien Montag, 06.01.2025, 16:38 Uhr

Apensen. Die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages am Sonntag, 23. Februar 2025, stellt insbesondere die Kommunen in Deutschland vor eine organisatorische Herausforderung. Dazu gehören unter anderem der Versand von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen sowie die Durchführung der Wahl.

Damit in der Samtgemeinde Apensen ausreichend Wahlhelfer gefunden werden und dieses Ehrenamt gewürdigt wird, wurde die Erhöhung des Erfrischungsgeldes auf 50 Euro pro Mitglied des Wahlvorstandes beschlossen. Eine Erhöhung wurde bereits bei der Landtagswahl 2022 und der Europawahl 2024 umgesetzt und hatte sich bewährt. Das Erfrischungsgeld der Bundeswahlordnung beträgt im Regelfall 25 Euro, für den Vorsitzenden 35 Euro.

Gegenwärtig bestehen in der Samtgemeinde Apensen 13 Wahlbezirke, dementsprechend 26 Wahlvorsteher und Stellvertretende Wahlvorsteher sowie 78 übrige Mitglieder. Die gesetzlichen Beträge bei 13 Wahlbezirken betragen 2860 Euro, die durch das Land Niedersachsen erstattet werden. Durch die Erhöhung fallen tatsächliche Kosten von insgesamt 5200 Euro an - die Differenz zahlt die Samtgemeinde Apensen aus eigener Tasche.

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