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Bremerhaven

TAchtjährige von Mitschüler an Grundschule mit Softair-Pistole bedroht

Von links: Manfred, Josephine Marie (8), Dustin und Yvonne Köckritz vor der Marktschule. Foto: Masorat

Von links: Manfred, Josephine Marie (8), Dustin und Yvonne Köckritz vor der Marktschule. Foto: Masorat Foto: rm

Ein Mitschüler hat eine Achtjährige in der Grundschule am Hals mit einer Softairpistole beschossen. Josephine Marie hat seitdem Angst, zur Schule zu gehen. Die Eltern fühlen sich vom Schulamt alleine gelassen. Was die Behörde dazu sagt.

Von Denise von der Ahé Montag, 13.05.2024, 05:00 Uhr

Bremerhaven. Die Eltern Yvonne und Manfred Köckritz sind schockiert über den Vorfall an der Marktschule in Bremerhaven: Am vergangenen Freitag, 3. Mai, um die Mittagszeit habe ein Mitschüler ihre Tochter Josephine Marie (8) an Hals und Ellenbogen mit einer Softairpistole beschossen. „Die Lütte ist seitdem seelisch fertig“, sagt der Vater. „Seit Freitag weint sie. Was ist, wenn beim nächsten Mal echte Waffen oder scharfe Messer zum Einsatz kommen? Und das in der zweiten Klasse.“

Die Eltern fühlen sich vom Schulamt und der Schule alleine gelassen. Sie werfen der Behörde vor, nicht schnell genug reagiert zu haben. „Die Kunststoffwaffe wurde von der Schule nicht direkt eingezogen“, sagt Manfred Köckritz.

Magistrat: Wir nehmen den Vorfall sehr ernst

Magistratssprecherin Laura Bohlmann betont hingegen: „Der Vorfall ist allen Beteiligten bekannt, wird sehr ernst genommen und gerade intensiv aufgearbeitet.“ Seit der Bedrohung konnte Josephine nicht mehr in die Schule gehen. „Auch die Kinderärztin hat uns geraten, dass sie auf jeden Fall die ganze Woche zu Hause bleibt, dann müssen wir weitersehen“, sagt der Vater. Die Eltern hoffen, dass ein Schulwechsel möglich ist, damit Josephine wieder ohne Angst zur Schule gehen kann.

16 blaue Flecken durch Prügel und Tritte

Die Angst ist auch deswegen so groß, weil die mittlerweile Achtjährige schon einmal Gewalt an der Schule ausgesetzt war: „Als sie in der ersten Klasse war, wurde sie von einem anderen Mitschüler verprügelt“, sagt Köckritz. „Er trat auf sie ein. Sie kam im Laufe der Zeit mit 16 blauen Flecken nach Hause. Das ist auch ärztlich dokumentiert worden. Der Mitschüler wurde strafversetzt.“ Seitdem bringt Köckritz Josephine so oft es geht zur Schule und holt sie auch wieder ab. „Einmal saß sie weinend unter der Treppe“, sagt der Vater und denkt mit Schrecken daran zurück.

Die Eltern sind sauer, weil nach dem jetzigen Vorfall das Schulamt behauptet habe, dass mit den Eltern des Mitschülers gesprochen worden sei, ein Sozialarbeiter der Schule aber wenig später gesagt habe, dass ihm kein solches Gespräch bekannt sei. „Was stimmt denn nun?“, sagt Köckritz.

Gefährliche Spielzeuge sind nicht erlaubt

„Unter Einbeziehung der Betroffenen sowie der Schulaufsicht und des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums werden verschiedene Lösungen für ein besseres Sicherheitsgefühl gesucht“, versichert Bohlmann. „Wir bitten um Verständnis, dass wir mit Rücksicht auf den laufenden Aufarbeitungsprozess sowie auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht mehr zu Einzelheiten sagen möchten.“ Die Schulen „sind ein geschützter Raum, in dem sich alle Schülerinnen und Schüler sicher fühlen sollen“, so Bohlmann weiter. „Nur so kann gutes Lernen gelingen. Dementsprechend ist das Mitbringen von potenziell gefährlichen Spielzeugen grundsätzlich nicht erlaubt – den Schülerinnen und Schülern sind diese Regeln auch bekannt. Dennoch kann es im Schulalltag auch zur Missachtung dieser Regeln kommen.“

Der Umgang mit Regeln – und deren etwaiger Missachtung - sei „ständiger Bestandteil der Arbeit der Lehrkräfte und wird mit großer Ernsthaftigkeit und stets unter Beachtung höchster pädagogischer Standards durchgeführt. Neben der Erarbeitung von Schul- und Klassenregeln mit den Schülerinnen und Schülern beinhaltet das auch die Elternarbeit, die auf unterschiedlichen Wegen regelmäßig erfolgt.“

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