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Gerichtsverhandlung

TAlkoholisiert und auf Drogen: Zevener soll über 30 Straftaten begangen haben

Diese Woche wurde die Hauptverhandlung am Stader Landgericht gegen einen Zevener eröffnet.

Diese Woche wurde die Hauptverhandlung am Stader Landgericht gegen einen Zevener eröffnet. Foto: Hahn

Die 2. große Strafkammer am Landgericht Stade eröffnete am vergangenen Montag die Hauptverhandlung gegen einen 30-Jährigen. Dem Zevener werden rund 30 Straftaten vorgeworfen, die er zwischen Mai und November 2023 alkoholisiert begangen haben soll.

Von Monika Hahn Freitag, 27.09.2024, 12:00 Uhr

Zeven. Zu Beginn der Verhandlung stellte der Vorsitzende Richter zunächst sicher, dass der Angeklagte sich gut genug fühle, um verhandlungsfähig zu sein. Und das hatte einen Grund, der jedem Besucher spätestens bei der darauffolgenden Verlesung der Anklage klar wurde: Sie erforderte bei allen Anwesenden 40 Minuten konzentrierte Aufmerksamkeit. Mehr als 30 Straftaten, darunter einige schwerwiegende, werden dem Angeklagten vorgeworfen.

Bedrohung und Körperverletzung

Im Mai 2023 soll der Angeklagte Passanten am Zevener Busbahnhof und auch nach Einsteigen in den Bus belästigt haben. Als der Busfahrer eingeschritten sei, soll der Mann ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend habe der Zevener die ermittelnden Polizeibeamten mit Schimpfwörtern beleidigt und massive Drohungen ausgesprochen.

Taten unter Einfluss von Alkohol und Drogen

Im Juli 2023 sei der Angeklagte nach einem Streit in der Zevener Obdachlosenunterkunft von einem Bewohner des Zimmers verwiesen worden. Daraufhin habe der Angeklagte einen Betonklotz genommen und ihn in der Absicht, die Personen in der Unterkunft zu treffen, durch ein Fenster geworfen haben.

Die hinzugerufenen Beamten habe der Angeklagte massiv beleidigt und sich gegen eine Blutentnahme gewehrt. Die Auswertung der zwanghaft erfolgten Blutentnahme ergab einen Alkohol-Promillewert von 1,91. Auch fand das Labor Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) und Cannabinoide (andere Drogen) im Blut des Verdächtigen.

Straftaten im Umfeld der Zevener Obdachlosenunterbringung

Auch der Angeklagte wohnte bis November 2023 in der Unterkunft an der Albertstraße. Ihm wird vorgeworfen, am 15. November vergangenen Jahres mit Hilfe einer umgebauten Spraydose in seinem eigenen Zimmer Feuer gelegt zu haben, welches anschließend unbewohnbar war. Auch das anschließend erteilte Hausverbot soll der Zevener mehrfach missachtet haben.

Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung

Durch die Anklageschrift zog sich wiederholt der Vorwurf massiver Beleidigungen von unter anderem Polizeibeamten. Vor der mutmaßlichen Brandstiftung sei es bei Fahrten zur psychiatrischen Behandlung ins Klinikum Rotenburg zu Beleidigungen und Bedrohungen gekommen.

Eine Fahrt musste abgebrochen werden, nachdem der Angeklagte den Sanitäter beschimpft und mit der Faust eine Delle in den Rettungswagen geschlagen haben soll. Am 14. November soll der Mann in einem Zevener Café randaliert und den Betreiber mit einem Gartenstuhl verletzt haben.

Der Angeklagte zeigt sich kooperativ

Der Strafverteidiger gab an, der Angeklagte wolle aussagen, soweit er die Geschehnisse erinnere. Die zahlreichen Beleidigungen und Bedrohungen erinnere er aufgrund seines alkoholisierten Zustands zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt nicht, halte sie aber für möglich. Auch die Delle im Rettungswagen sowie die Sachbeschädigung und Körperverletzung im Café räumte er grundsätzlich mit leiser Stimme ein.

Während er sich an den Großteil der ihm vorgeworfenen Taten nicht erinnern könne, so sei er sicher, zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Brandstiftung eine Bekannte besucht zu haben, deren Vor- und Zunamen er noch herausbekommen könne. Auch streitet der Angeklagte ab, den Mitpatienten im Klinikum Rotenburg gewaltsam bestohlen zu haben. Vielmehr habe er sich nach Absprache das Geld von dem Zeugen geliehen. Auch den Betonklotz habe er lediglich aus Wut in das Fenster geschleudert, ohne die Absicht, Menschen im Zimmer zu verletzen.

Vier weitere Verhandlungstage angesetzt

Am 1. Oktober ab 9.15 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Erwartet werden die Aussagen einiger Hauptbelastungszeugen. Auch ein psychiatrisches Gutachten wird noch Prozessbestandteil sein. Das Urteil wird für den 19. November erwartet.

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