TAngst vorm Raser: Senior enttäuscht von Staatsanwaltschaft Stade

Aus Richtung Berufsbildende Schulen Cadenberge kam der Fahrer des Pkw und steuerte vorsätzlich und mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Cadenberger zu, der mit seinem Hund die Graf-Bremer-Straße überquerte. Foto: privat
Ein Cadenberger ist froh, nur mit dem Schrecken davongekommen zu sein. Dieses Zusammentreffen mit dem Verkehrsrowdy hätte böse für seinen Hund ausgehen können. Dass die Staatsanwaltschaft Stade jetzt seinen Strafantrag ablehnt, entsetzt ihn.
Cadenberge. Der vermeintliche Rüpel sei schließlich in der Region bekannt, sagt der Cadenberger, dessen Name der Redaktion bekannt ist. Was war geschehen? Als Fußgänger überquerte der Cadenberger am 19. Februar dieses Jahres mit seinem Hund die Graf-Bremer-Straße. Etwa in der Mitte angekommen, bemerkte er einen grünen Kleinwagen, den er zuvor wegen des Knicks in der Straße nicht hatte sehen können. Der Wagen kam mit geschätzten 50 bis 60 Stundenkilometern Geschwindigkeit auf ihn zu. Per Handzeichen habe er dem Fahrer, auch wegen des Regens, signalisiert, langsamer zu fahren, immerhin handelt es sich dort um eine 30er-Zone. „Auf meine Geste hin beschleunigte er jedoch seinen Pkw derart, dass die Reifen quietschten, und lenkte in meine Richtung.“ Mittlerweile hatte er mit seinem Hund die Straße fast überquert. Das kurze Stück zum Bürgersteig musste der Fußgänger allerdings angesichts dieser bedrohlichen Lage im Laufschritt zurücklegen und seinen Hund auf den Gehweg zerren, damit dieser nicht vom Wagen erfasst wurde.
„Der Pkw-Fahrer schaute mich an - und grinste“
Und dann diese Reaktion: „Der Pkw-Fahrer schaute mich an - und grinste.“ Offenbar hatte dieser anschließend die Huckel in der verkehrsberuhigten Zone nicht auf dem Schirm, denn der Cadenberger bemerkte noch, wie das Auto ganz schön darüber hüpfte. An der Einmündung zur B 73 habe der Fahrer sichtlich stark abbremsen müssen, um nicht unkontrolliert auf die B 73 zu geraten.
Der attackierte Fußgänger merkte sich Automarke sowie Kennzeichen. Vorher seien ihm weder dieser Wagen noch der Fahrer bekannt gewesen. „Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen jungen Mann. Ich denke, dass ich ihn wiedererkennen müsste, da er mir sein Gesicht ja förmlich entgegenhielt und grinste.“
Ein vom Polizeibeamten genannter Name, der als Fahrzeugführer dieses Autos bekannt sei, sagte dem Cadenberger nichts. Er stellte Strafantrag wegen Straßenverkehrsgefährdung - und sollte es sich bei dem Autofahrer um den Genannten handeln, so eben gegen diese Person. Dabei erklärte der Anzeigensteller seine Bereitschaft, eine Identifizierung per Foto vorzunehmen. Im Amtsdeutsch nennt man dies „Wahllichtbildvorlage“.
Später erfuhr der Cadenberger von mehreren Seiten, dass besagter Autofahrer kein unbeschriebenes Blatt und in der Umgebung dafür bekannt sein soll, „wilde Sau“ zu spielen sowie Leute auf diese sowie andere Weise zu erschrecken. Insbesondere in Oberndorf trat er als Verkehrsrüpel in Erscheinung und versetzte Einwohner des Ortes in Angst und Schrecken. Das war vor wenigen Jahren sogar Thema der Fragestunde im Gemeinderat, mit anschließender Bitte an die Polizei, dort ihre Streife zu intensivieren.
Ernüchterndes Schreiben der Staatsanwaltschaft
Vor kurzem erhielt der Strafantragsteller ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Stade, das für Ernüchterung sorgte. Darin heißt es unter anderem: „Nach Abschluss der auf ihre o.a. Strafanzeige eingeleiteten Ermittlungen lässt sich von dem vorgenannten Beschuldigten nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit die Begehung einer Straftat nachweisen.“
Begründet wurde dies damit, dass der Beschuldigte nicht der Halter des Fahrzeuges sei und er sich nicht zu dem Vorfall geäußert habe. „Eine Wahllichtbildvorlage war von der Polizei nicht unverzüglich durchgeführt worden, so dass diese nach einem Ablauf von etwa vier Monaten seit der Tat keinen Erfolg mehr verspricht“, heißt es weiterhin als Begründung dafür, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft
Das möchte der Strafantragsteller so nicht hinnehmen. Fristgerecht hat er jetzt dagegen Beschwerde eingelegt und schreibt darin unter anderem an die Generalstaatsanwaltschaft Celle: „Ihre Begründung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers, der eine an ihm begangene Straftat ordnungsgemäß anzeigt, in dem Glauben, dass diese entsprechend geahndet wird.“ Weiterhin weist er in dem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft darauf hin, dass er selbstverständlich jederzeit in der Lage sei, sich der „Wahllichtbildvorlage“ zu stellen und den Beschuldigten zweifelsfrei zu erkennen. Bereits bei der Erstellung der Strafanzeige sei er von der Polizei auf die Möglichkeit hingewiesen worden, mit der Mitteilung, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolge.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass er mittlerweile von anderen Geschädigten dieses Verkehrsrowdys wisse, erhofft sich der Cadenberger, dass sein gestellter Strafantrag doch noch zu einem Gerichtsverfahren führt. Und er möchte andere Geschädigte ermuntern, Strafanzeige zu stellen, damit der Schrecken auf der Straße endlich aufhört.