TBaum kracht auf Scheune in Brobergen: Alte Dame im Stich gelassen?
Der öffentliche Weg liegt zwischen der kleinen Scheune und den Bäumen. Eine Esche war über den Weg und auf die Scheune gefallen. Foto: Klempow
Ein Baum kippt auf eine Scheune. Der Baum gehört der Gemeinde, aber deren Versicherung will nicht zahlen. Das macht einer 83-Jährigen zu schaffen.
Brobergen. Mit einem schräg stehenden Baum und einem Anruf nimmt der Fall seinen Anfang. Das Häuschen von Gerda Stier liegt am Ende einer einseitig bebauten Straße in Brobergen. Die Bäume am Rand ziehen sich bis zum Ende der Straße. Auf Höhe des Grundstücks von Gerda Stier wird aus der Straße ein Weg, den auch Spaziergänger nutzen. Links stehen Scheune und Haus, rechts davon einige hohe Bäume.
Seniorin informiert die Gemeinde über schiefen Baum
Als einer dieser Bäume sich immer weiter neigte, griff die heute 83-Jährige zum Telefon. Sie wusste, dass die Bäume auf Gemeindegrund stehen. Gerda Stier sorgte sich um die Scheune, aber auch um ihr Wohnhaus gleich nebenan. Ihr Hinweis sollte im Bürgerhaus Oldendorf weitergegeben werden. Das war Ende August 2024. Sechs Wochen später, am 3. Oktober, wehte der Wind stärker - der Baum krachte aufs Dach der kleinen Scheune.

Voll belaubt krachte die Esche auf das Scheunendach und lag im Oktober 2024 quer über dem Weg neben der Stier'schen Scheune. Foto: Stier
„Der schiefe Baum war belaubt, der Boden durch starke Regenfälle durchweicht“, erinnert sich Tochter Sabine Stier, die nebenan wohnt. Die Feuerwehr kam und half. Weitere Bäume wurden nun vorsorglich gefällt.
Unglücksbaum in Brobergen ist eine Esche
Ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung habe sich im Gespräch vor Ort entschuldigt: Es habe die Zeit gefehlt, sich nach dem Hinweis zu kümmern. So berichtet es die Familie. Nach Auskunft der Gemeinde handelte es sich beim Unglücksbaum um eine Esche mit etwa 20 Zentimetern Stammdurchmesser.

Die rote Linie markiert die Grundstücksgrenze. Dass die umgestürzte Esche auf Gemeindegrund stand, ist unstrittig. Dennoch will die Versicherung den Schaden nicht begleichen. Foto: Stier
3500 Euro zahlte Gerda Stier für die Instandsetzung des Daches nach dem Sturmschaden, der Dachdecker arbeitete sogar günstiger als zunächst gedacht. Trotzdem sind bis heute die Kosten nicht ersetzt.
Versicherung der Gemeinde verweigert Schadensersatz
Knapp zweieinhalb Wochen nach dem Schadensfall hatte die Gemeinde die Einschätzung ihrer Versicherung mitgeteilt. Für Gerda Stier keine guten Nachrichten: Laut Versicherer, der Kommunale Schadenausgleich Hannover (KSA), könne ein Verschulden der Gemeinde Kranenburg für das Umstürzen des Baums auf den Schuppen nicht festgestellt werden.
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Die Begründung: Der Baum sei belaubt und augenscheinlich nicht schadhaft gewesen. „Oberhalb des Wurzelwerks und auch am Baum selbst waren keine offensichtlichen Beschädigungen sichtbar. Damit hätte es auch bei einer vor dem Schadenereignis durchgeführten Sichtkontrolle keine Auffälligkeiten gegeben, welche für die Gemeinde Kranenburg einen Anlass zu weitergehenden Sicherungsmaßnahmen hätten bieten müssen.“
Baumsturz wird als unverhersehbar eingeschätzt
Damit wertet der KSA den Sturz des Baums als „unvorhersehbares Ereignis, welches nicht sicher hätte vermieden werden können. Etwaige Ansprüche sind abzulehnen“.

Sie lächelt trotzdem: Gerda Stier hatte einen schiefen Baum auf Gemeindegrund gemeldet. Nach dem Schaden sitzt sie aber immer noch auf den Kosten für das neue Scheunendach. Foto: Klempow
Für Stiers ist das mit Blick auf den gemeldeten Schiefstand unbegreiflich - „ich hatte die Gemeinde doch vorher informiert“, ist Gerda Stier ratlos. „Es kann doch nicht sein, dass unsere Mama trotzdem auf den Kosten sitzenbleibt“, sagt Tochter Corinna Stier.
Familie Stier sammelt Zeugenaussagen
Hinnehmen will die Familie das nicht. Der Baum sei zuvor in „extremer“ Schieflage gewesen, dafür hat sie auch Zeugenaussagen gesammelt.
Gerda Stiers eigene Gebäudeversicherung springt in diesem Fall nicht ein, sie hatte den gekippten Baum nicht als Sturmschaden eingestuft. Ein Sturm braucht mindestens 8 Windstärken. Den schrägen Broberger Baum hatten schon 4 bis 5 kippen lassen.
Eigentümer muss Kontrollen der Bäume nachweisen
Ohne auf den konkreten Fall einzugehen, gibt die VGH-Versicherung auf Anfrage eine allgemeine Einschätzung. Der benachbarte Grundstückseigentümer (in diesem Fall die Kommune) müsse sich nach dem Sturm von dem Vorwurf mangelnder Verkehrssicherung entlasten. Zum Beispiel durch den Nachweis regelmäßiger Kontrollen und dass eine Vorschädigung nicht erkennbar war.
Familie Stier lässt sich inzwischen anwaltlich vertreten. Sie sagt, dass die Gemeinde zunächst klären musste, ob der Baum auf ihrem Grund stand. Die Vermessung bestätigte das.
Anruf angeblich „ohne Dringlichkeit“
Mittlerweile zeugen mehrere Schreiben zwischen Kommune und Anwältin davon, wie unterschiedlich die Schuldfrage bewertet wird. Der Versicherer lässt seine Einschätzung immer nur über die Kommune mitteilen.
Im Mai letzten Jahres hieß es in einer Antwort an Stiers Anwältin, dass die Geschädigte Ende August 2024 zwar bei der Gemeinde angerufen und gebeten habe, die Bäume in Augenschein zu nehmen. „Eine besondere Dringlichkeit hat sie dabei jedoch nicht vermittelt.“
Darüber kann Gerda Stier nur den Kopf schütteln. Auf der einen Seite werde gesagt, dass eine Gefahr bei einer Kontrolle des schiefen Baums angeblich nicht festzustellen gewesen wäre. Sie hätte andererseits eindringlicher auf die Gefahr hinweisen sollen. „Was denn nun?“, fragt sie sich. Für sie passt das nicht zusammen.
Geklärt werden solche Fälle oft erst vor Gericht. Ein Gang, auf den Gerda Stier gern verzichten könnte. Eine kleine Chance auf eine außergerichtliche Einigung gibt es noch. Die Gemeinde signalisiert Gesprächsbereitschaft. „Wir werden noch einmal das Gespräch mit dem Versicherer suchen“, sagt Kranenburgs Gemeindedirektor Martin Wist.
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