TBettensteuer in Drochtersen: Was Vermieter und Gäste beachten müssen
Wer in Drochtersen übernachtet, zahlt seit Januar drei Prozent Bettensteuer - Vermieter müssen sie halbjährlich abführen (Symbolbild). Foto: dpa
Seit Anfang des Jahres gibt es in Drochtersen eine Übernachtungssteuer. Wie lief der Start und was müssen Anbieter von Unterkünften beachten?
Drochtersen. Noch wenige Wochen, dann müssen Unterkünfte in der Gemeinde Drochtersen zum ersten Mal die neue Bettensteuer anmelden und abführen.
Was das konkret bedeutet und wie der Ablauf funktioniert, erklärt dieser Überblick.
Wie hoch ist die sogenannte Bettensteuer?
Die Steuer beträgt drei Prozent des Übernachtungspreises, einschließlich Umsatzsteuer.
Wer muss die Bettensteuer bezahlen - und wer nicht?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Steuer für alle entgeltlichen Übernachtungen in der Gemeinde - ob im Hotel, in der Ferienwohnung oder auf dem Campingplatz, ob privat oder geschäftlich.
Ausgenommen sind Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Kliniken, Hospize oder Obdachlosenunterkünfte.
Wie haben Vermieter auf die Steuer reagiert?
Vermieter befürchteten einen erhöhten Verwaltungsaufwand und weniger Gäste im Kehdinger Land.
Die Erfahrung hat Karin Mietzner, Geschäftsführerin des Touristikvereins Kehdingen, in der Praxis bislang nicht gemacht. „Die Übernachtungssteuer ist für viele Gäste nichts Außergewöhnliches“, sagt sie.
Touristen seien es von der Nord- und Ostseeküste gewohnt, wo es Kurtaxen gibt, und hätten Verständnis, dass touristische Infrastruktur finanziert werden müsse. Zudem sei das Preisniveau in der Gemeinde fair.
Praktisch für Vereinsmitglieder: Sie können die Steuer direkt in ihr Buchungssystem einfügen und transparent darstellen.
Was müssen Vermieter beachten?
Vermieter berechnen die Steuer selbst und reichen die Anmeldung halbjährlich auf einem amtlichen Vordruck bei der Gemeinde ein. Die entsprechenden Zeiträume sind vorgegeben:
Die Steuer muss bis zum 30. April beziehungsweise 31. Oktober angemeldet werden und ist jeweils zum 15. Mai und 15. November eines Jahres fällig. Berechnet werden die beiden Zeiträume vom 1. Oktober bis 31. März beziehungsweise 1. April bis 30. September.
Der Bogen ist bewusst einfach gehalten und schnell ausgefüllt. Gezahlt wird per Überweisung oder SEPA-Mandat. Rechnungen, Buchungsbelege und andere steuerrelevante Unterlagen müssen aufbewahrt werden.
Wie wird gerechnet?
Die drei Prozent beziehen sich auf den reinen Übernachtungspreis, nicht auf Verpflegung.
Ist Frühstück im Preis enthalten und nicht separat ausgewiesen, werden pauschal 7 Euro abgezogen - für Mittag- oder Abendessen jeweils 10 Euro pro Mahlzeit.
Müssen Unterkünfte die Steuer an ihre Gäste weitergeben?
Nein, eine Pflicht zur Weitergabe gibt es nicht. Die meisten Anbieter rechnen die drei Prozent ihren Gästen an. Einige tragen die Steuer jedoch selbst und schlagen sie nicht separat auf den Preis.
Was passiert bei einer Stornierung?
Wer bucht, aber nicht erscheint, zahlt trotzdem. Die Gemeinde besteuert den Aufwand für die Übernachtungsmöglichkeit, nicht die tatsächliche Nacht.
Einzige Ausnahme: Bei einer vollständigen Stornierung entfällt die Steuer, und Stornierungsgebühren sind nicht steuerpflichtig.
Was ist mit Gästen, die von der Steuer nichts wussten?
Die Steuer gilt seit dem 1. Januar 2026 - ohne Übergangsregelung. Das bedeutet: Auch wer seine Unterkunft schon vor diesem Datum gebucht hat, zahlt die drei Prozent, sofern die Übernachtung nach dem Stichtag stattfand.
Was ist mit Unterkünften, die von nichts wussten?
In der Praxis liegt die Verantwortung beim Unterkunftsgeber - er muss die Steuer einziehen und abführen. Gäste können nicht nachträglich besteuert werden.
Das dürfte aber nur Einzelne betreffen: Die Gemeinde hat im Vorfeld alle erreichbaren Unterkünfte ermittelt - per Gastgeberverzeichnis und Internetrecherche - und sie per E-Mail, Post sowie über die regionale Presse und eigene Kanäle informiert.
Bei einer Bringsteuer ist das nicht vorgeschrieben. Sachbearbeiterin Dana Radtke begründet den Service pragmatisch: „Ich als Vermieter würde es schöner finden, wenn ich etwas für meine Unterlagen bekomme.“
Aus demselben Grund will die Gemeinde voraussichtlich auch einen Bescheid verschicken, wenn die Steuer erstmals fällig wird - obwohl die Satzung das nicht vorgibt.
Was passiert, wenn die Steuer nicht gezahlt wird?
Wer die Steueranmeldung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht, handelt ordnungswidrig.
Die Gemeinde kann in solchen Fällen den Steuerbetrag selbst schätzen und per Bescheid festsetzen. In extremen Fällen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, heißt es in der Satzung.
Wozu dient das Geld?
Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Gemeindehaushalt und sollen langfristig dazu beitragen, touristische Infrastruktur und Angebote zu finanzieren und die Attraktivität der Region zu erhalten.
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