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Feuerwehr

TDollerner Familie schockiert: 1700 Euro für ein gerettetes Pferd

Im Februar 2025 mussten die Feuerwehren aus Dollern und Agathenburg ein Pferd aus einem Wassergraben retten.

Im Februar 2025 mussten die Feuerwehren aus Dollern und Agathenburg ein Pferd aus einem Wassergraben retten. Foto: Dehmlow (Archiv)

Verunfallte Tiere sind oft ein Fall für die Feuerwehr. Dass Tierrettungen kostenpflichtig sind, weiß nicht jeder. Doch was tun, wenn die Gebühr die Haushaltskasse sprengt?

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Von Steffen Buchmann
Sonntag, 01.02.2026, 05:50 Uhr

Horneburg. Der Schock für Sylvia Raap war groß, als sie im neuen Jahr Post von der Samtgemeinde Horneburg öffnete. Insgesamt 1700 Euro Gebühren fordert die Verwaltung für einen Feuerwehreinsatz im Februar 2025. Was war passiert?

Am 6. Februar 2025 erreichte morgens eine Meldung die Feuerwehren in Horneburg: In Dollern steckt ein Pferd in einem schlammigen Wassergraben fest. Die Dollerner Ortswehr sowie die Gruppe Großtierrettung der Ortswehr Agathenburg rückten aus, um dem bauchtief eingesunkenen Tier zu helfen.

Pferd aus dem Schlamm gerettet - ein Jahr später kam der Bescheid

Das im Schlamm versunkene Pferd gehörte Sylvia Raap aus Hemmoor. Ihre Eltern leben in Dollern, die sich mit um die Pferde ihrer Tochter kümmern. An den Tag im Februar erinnert sie sich noch gut. Mit 34 Jahren zählte ihr vierbeiniger Liebling schon zu den Senioren.

Dass auf den Rettungseinsatz vor einem Jahr noch ein Gebührenbescheid folgen würde, hatten weder Sylvia Raap noch ihre Eltern geahnt. „Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass der Einsatz kostenpflichtig ist“, sagt sie. Der Brief war an ihre Eltern als Halter adressiert.

Privatkredit nötig, um Gebühren zu zahlen

Vier Wochen hatte die Familie Zeit, die 1700 Euro auf das Gemeindekonto zu überweisen. Eine Ratenzahlung habe die Verwaltung zwar angeboten, dafür hätten die Eltern jedoch ihre Einkünfte offenlegen müssen. „Das wollten wir nicht“, sagt Sylvia Raap. Die Kosten wollte sie übernehmen, doch ihr Erspartes hätte zum Jahresanfang nicht ausgereicht. Auch die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab. Der einzige Ausweg: Ein Kredit bei der Bank.

Jede Kommune ist Träger der örtlichen Feuerwehren und stellt daher Satzungen auf. So kann die Gemeinde Gebühren für Einsätze erheben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehren zählen - so auch das Einfangen und Retten von Tieren.

Feuerwehr soll Bürger auf anfallende Kosten hinweisen

Gebühren etwa für Einsatzkräfte, Fahrzeuge oder Verbrauchsmaterial kann die Samtgemeinde Horneburg durch die Satzung geltend machen. Im Fall einer Tierrettung schickt die Verwaltung den Bescheid an den Tierhalter, bestätigt Fachbereichsleiterin Tanja Thomfohrde. Ist dieser nicht ermittelbar, bleibt die Kommune auf den Kosten sitzen. Bis zu drei Jahre haben Kommunen Zeit, die Kosten von den Haltern einzufordern.

Woher wissen Bürger, dass es sich um einen kostenpflichtigen Einsatz handelt? „Sofern es sich nicht um unentgeltliche Leistungen handelt, teilt die Feuerwehr vor Ort mit, dass Gebühren entstehen können“, sagt Thomfohrde. Dies bestätigt auch Kreisbrandmeister Henning Klensang: „Wenn während der Abfrage des Notrufs schon klar wird, dass es sich um einem kostenpflichtigen Einsatz handelt, weist die Leitstelle auch direkt auf die Kostenpflicht hin“, jedoch spätestens die Einsatzleiter vor Ort.

Gebühren decken entstehende Kosten kaum

Bei Tierrettungen habe er festgestellt, dass die Menschen häufiger auch kleine Lebewesen wie verfangene Vögel der Feuerwehr melden. Klensang: „Auch wenn das für uns mehr Arbeit bedeutet, ist das eigentlich ja eine positive Entwicklung in Sachen Umwelt- und Naturschutz.“

Die Feuerwehr bleibt für die Kommunen ein Verlustgeschäft.

Henning Klensang, Kreisbrandmeister Landkreis Stade

Die Kommune stelle dort Rechnungen für die Feuerwehr, wo es gesetzlich möglich sei, „um wenigstens minimal Einnahmen über die Feuerwehren zu generieren.“ Das eingenommene Geld sei häufig schon alleine durch die hohen Kosten für Verdienstausfälle aufgebraucht. Klensang: „Die Feuerwehr bleibt für die Kommunen ein Verlustgeschäft.“

Trotz des Gebührenschocks ist Sylvia Raap den Einsatzkräften heute noch dankbar. Raap: „Ich würde es wieder tun, um eines meiner Pferde zu retten.“ Von der Horneburger Verwaltung hätte sie sich jedoch mehr Bürgernähe gewünscht: „Eine Vorabinformation hätte geholfen. Dann hätte ich das Geld in der Zwischenzeit ansparen können.“

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