TFredenbecker Kita-Gebühren: Gutverdiener müssen deutlich mehr zahlen

Einige einkommensschwächere Haushalte in der Samtgemeinde Fredenbeck profitieren von der neuen Staffelung der Kita-Gebühren. Foto: Bisping
Die Verteilung soll gerechter werden: Die Samtgemeinde Fredenbeck verändert die Kita-Gebühren mit einer neuen Staffelung. Was das für Eltern bedeutet.
Fredenbeck. Leicht hat es sich die Politik in Fredenbeck nicht gemacht: Dreimal wurde über das Thema Kita-Gebühren beraten, bis der Samtgemeinderat grünes Licht gab. In der Trägerschaft der Samtgemeinde befinden sich zehn Kindertagesstätten. Ein externes Beratungsbüro hatte bei den Gebühren-Berechnungen mitgewirkt.
Die neue Staffelung sieht in den kommenden drei Jahren erst 20, dann 18 Stufen vor. Stufe 1 betrifft das höchste Jahreseinkommen, mehr als 120.000 Euro; Stufe 20 das niedrigste, 20.000 Euro Jahreseinkommen oder weniger.
Ab August 2027 beträgt die höchste Gebühr 812 Euro
- Für einen Krippenplatz (0 bis 3 Jahre) von 8 bis 17 Uhr fallen ab August 2025 in Stufe 1 demnach 476 Euro an. In der niedrigsten Stufe sind es 219 Euro.
- Ab August 2026 werden 644 Euro in Stufe 1 fällig, in Stufe 20 dann 228 Euro.
- Die Gebühren werden im August 2027 noch einmal angepasst. Dann betragen sie in der höchsten Stufe 812 Euro, in der niedrigsten (dann Stufe 18) 236 Euro.
Elementarplätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren sind in Niedersachsen kostenfrei.
So viel zahlen Eltern derzeit für einen Krippenplatz
Bei den Krippengebühren wird die aktuelle Einkommensobergrenze in der Samtgemeinde Fredenbeck mit 3300 Euro monatlich, also 39.600 Euro jährlich, veranschlagt. Für eine Krippenkind-Betreuung von 8 bis 17 Uhr würden Gebühren in Höhe von 1083 Euro in Stufe 1 einem Deckungsgrad von 100 Prozent entsprechen.
Noch sind die Gebühren in vier Stufen aufgeteilt. Derzeit zahlen Eltern in der höchsten Stufe 308 Euro, das sind 76,6 Prozent aller Eltern. In den Stufen 2 und 3 sind es circa 4 beziehungsweise 4,8 Prozent, in der niedrigsten Stufe 14,5 Prozent. Die niedrigste Gebühr liegt jetzt bei 210 Euro.
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Detaillierte Verordnung mit 20 Stufen
Die mit 20 Stufen deutlich detailliertere Sozialstaffelung soll für eine gerechtere Verteilung sorgen. Mit ihr wird die Kinderbetreuung für die einkommensstärkeren Haushalte teurer. Diejenigen mit einem jährlichen Einkommen um die 40.000 Euro oder darunter zahlen tendenziell weniger als jetzt - derzeit gehören sie zur höchsten Stufe. So fallen ab kommenden August für die Stufen 17 und 18 mit 295 beziehungsweise 262 Euro weniger als die aktuell 308 Euro Gebühren an.
Gebühren wurden 2004 zum letzten Mal angepasst
Seit 20 Jahren wurden Kita-Gebühren nicht an Einkommensgrenzen angepasst, sagt der Erste Samtgemeinderat Ralph Löblich. Das entspreche nicht mehr den heutigen Einkommen. „Die Nutzer sind schleichend in eine höhere Gebührenstaffel gekommen“, macht Löblich deutlich. Tendenziell gelangten also immer mehr Haushalte in die höchste Gebührenstaffel.
Das neue Ergebnis habe sich der Samtgemeinderat intensiv erarbeitet, so Löblich. Dabei habe die Politik mehrere Ziele vor Augen gehabt. In drei Schritten wollte sie eine Kostendeckung von 75 Prozent erreichen. Sie wollte den Anteil der Gebühr am Einkommen in allen Stufen etwa gleich hoch ausgestalten und dabei eine Einkommensobergrenze von mehr als 120.000 Euro und eine Einkommensuntergrenze von 40.000 Euro oder weniger für die Gebührenberechnung festlegen.
Die neue Staffelung ist als PDF zu finden unter: www.fredenbeck.de.