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TGrenzen und Grauzonen: Cuxhavener Friseurinnung blickt kritisch auf Barbershops

Wann ist in einem Barbershop das Haareschneiden erlaubt.

Wann ist in einem Barbershop das Haareschneiden erlaubt. Foto: Anspach/dpa

Barbershops sind auch in Cuxhaven und Umgebung auf dem Vormarsch. Und sie werden durchaus kritisch betrachtet. Das sagt der Obermeister der Friseurinnung Cuxhaven-Land Hadeln zu dem zunehmenden Angebot. Denn es geht dort nicht nur um Bärte.

Von Wiebke Kramp Montag, 08.07.2024, 07:50 Uhr

Cuxhaven. Sie sind reine Männersache und geben sich mit viel Holz, Leder und Chrom cool und maskulin. Barbershops sprießen wie die sprichwörtlichen Pilze aus dem Boden. Immer mehr solcher Bartpflegesalons eröffnen - augenscheinlich sind es besonders viele in Cuxhavens Innenstadt, aber es gibt sie auch in Otterndorf oder Hemmoor. Meist werden sie von türkisch- oder arabischstämmigen Männern betrieben.

Kritisch und sorgenvoll betrachten die handwerklichen Friseurbetriebe diese Konkurrenz. Das Aufgabengebiet eines Barbiers ist eigentlich klar definiert: Er darf Barthaare trimmen, schneiden und pflegen, aber das Kopfhaar fällt in den Zuständigkeitsbereich eines Friseurs. Ein Brillenbügel markiert die Grenze und unterteilt die Bereiche: Alles oberhalb ist Sache des Friseurs, alles darunter darf der Barbier mit Schere und Rasiermesser bearbeiten.

Schnelle Herrenschnitte im Programm

An diese klare Koteletten-Grenze halten sich aber viele Barbershops offensichtlich nicht. Selbst wenn ihr Fokus zwar auf dem Schneiden der Barthaare und deren Pflege liegt, gehören oft auch einfache schnelle Herrenhaarschnitte zu ihren Dienstleistungen - und dies darf genau genommen nur in einem in der Handwerksrolle eingetragen Friseurmeisterbetrieb geleistet werden.

Problem sei, dass die Bezeichnung Barber anders als der Lehrberuf Friseur nicht geschützt sei, sagt Ingo Toborg aus Lamstedt, Obermeister der Friseurinnung Cuxhaven-Land Hadeln. Das Thema werde auch im Landesverband diskutiert, so der Friseurmeister. Befürchtet werde eine Zunahme von illegaler Schwarzarbeit. Man sehe die Politik und Behörden in der Pflicht, etwas zu tun. Gefordert werden zum Beispiel mehr Kontrollen.

Es gibt eine Ausnahme

Es müsse differenziert werden, sagt Toborg allerdings. Nicht alle Barbershops, die Haare schneiden, verstoßen gegen Regeln. Es gibt eine entscheidende Ausnahme: Hat der Inhaber eines den Friseurmeister erlangt, dürfen auch in seinem Betrieb die Haare geschnitten und frisiert werden. Das sei auch bei einigen Betrieben im Innungsbereich der Fall.

Der Innungsobermeister beobachtet insgesamt jedoch einen unfairen Wettbewerb zwischen Friseuren und Barbieren. Mehr noch: „Die unterbieten sich manchmal regelrecht gegenseitig. Zu solchen Dumpingpreisen können wir gar nicht wirtschaftlich arbeiten.“

Machen sich eigentlich die Kunden strafbar, wenn ihnen im Barbershop die Haare geschnitten werden? Ein klares Nein kommt von Innungsobermeister Toborg. Schließlich hätten die Betriebe eine Genehmigung erhalten.

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