TGeldstrafen für fehlende Parkscheibe? So läuft es bei Supermärkten im Kreis Stade

Auf immer mehr Kundenparkplätzen im Landkreis werden die Parkzeiten der Kunden überwacht - und bei Überschreiten mit Geldstrafen geahndet. Foto: Buchmann
Wer beim Einkaufen die Uhr nicht im Blick hat oder keine Parkscheibe auslegt, riskiert einen Strafzettel. Immer mehr Einkaufsmärkte setzen auf überwachte Parkplätze, um Umsatzeinbußen zu vermeiden. Worauf Kunden beim Einkauf achten sollten.
Landkreis. Ob beim Einkauf im Supermarkt oder beim Besuch im Kino: Für immer mehr Kundenparkplätze gelten inzwischen festgelegte Höchstparkzeiten. Wer mal vergisst, die Parkscheibe auszulegen oder nach dem Einkauf noch einen Kaffee beim Bäcker nebenan genießt, für den kann es teuer werden.
Die Parkraumbewirtschaftung ist eine Entwicklung, die sich nicht mehr auf Großstädte beschränkt. Auch im Landkreis Stade legen immer mehr Eigentümer von öffentlich zugänglichen Parkplätzen feste Nutzungsbedingungen etwa an Supermärkten fest. Der Grund: Platzmangel.
In Innenstädten werden Parkflächen immer knapper. Einige Unternehmen möchten verhindern, dass der Parkplatz von „Nicht-Kunden“ belegt ist und beauftragen private Firmen mit der Kontrolle der Parkplätze, sagt Tim-Oliver Tettinger, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Langzeitparker kosten Betreiber Umsätze
Insbesondere die Parkflächen von Supermärkten verleiten Autofahrer, die für den Einkauf eingeräumte Parkzeit zu überziehen oder ihr Auto dort abzustellen, ohne im Markt einzukaufen. „Die Notwendigkeit für Parkplatzregelungen begründet sich in einem vorherigen massiven Missbrauch von Kundenparkplätzen durch Langzeitparker“, sagt Rewe-Group-Sprecherin Rebecca Lehners. Supermärkte, die Probleme mit Langzeitparkern haben, verzeichneten „deutliche Umsatzeinbußen“.

Der Dienstleister „Fair Parken" überwacht fünf Parkflächen im Kreisgebiet, so wie hier für Denns Biomarkt in Stade. Foto: Buchmann
Um diesen Einbußen vorzubeugen, werden die Parkflächen überwacht. „Verbraucher schließen durch das Abstellen ihres Fahrzeugs auf den privaten Kundenparkplätzen grundsätzlich einen Nutzungsvertrag mit dem Parkplatzbetreiber ab“, sagt Verbraucherschützer Tettinger. Vertragsabschlüsse brauchen grundsätzlich keine besondere Form oder Unterschrift, sondern können auch durch sogenanntes „schlüssiges Verhalten“ entstehen.
Hier werden die Parkplätze im Landkreis überwacht
Laut Betreiberauskünften bewirtschaftet das Unternehmen Fair Parken GmbH fünf Parkflächen im Kreisgebiet. Hierzu zählen unter anderem die Penny-Filiale in Buxtehude (Poststraße), Denns Biomarkt in Stade (Hansestraße) und der Rewe-Markt in Osterjork. Für die Überwachung der Höchstparkdauer greift die Fair Parken GmbH auf verschiedene Methoden zurück. „Sowohl die Bewirtschaftung mit Parkscheibe als auch mit kamerabasierter Kennzeichenerkennung wird im Landkreis Stade eingesetzt“, sagt Unternehmenssprecherin Sabine Klaas.
Die Höhe der Vertragsstrafe, die Fahrer bei Verstößen zahlen sollen, legt der Betreiber fest. „Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus 2019 Vertragsstrafen in Höhe von 30 Euro als noch angemessen bewertet“, sagt Tettinger. Voraussetzung sei allerdings, dass die Regelungen auf Schildern deutlich erkennbar sind.
Überwachung durch Parkscheiben und Kameras
Wer ohne Parkscheibe bei Denns Biomarkt parkt oder die Zeit überschreitet, dem droht eine Vertragsstrafe von 29,90 Euro. Den Parkplatz teilt sich der Biomarkt mit dem Sportstudio Clever-Fit sowie der Bäckerei Schrader. Deshalb kennzeichnet der Marktbetreiber seine Parkflächen, sagt Maike Schmoch von dennree GmbH. Die Parkhöchstdauer des Biomarktes liegt bei 60 Minuten, eine Kulanzregelung etwa für Fremdparker des Fitnessstudios gibt es nicht.

An der Zufahrt zum Parkhaus weist Betreiber Marktkauf auf die Kameraüberwachung in Buxtehude hin. Foto: Buchmann
Auf TAGEBLATT-Anfrage teilten Sprecher von Lidl, Toom und Edeka mit, dass sie keine Parkflächen im Landkreis bewirtschaften. Für die Kaufland-Filiale Stade übernimmt laut Aushang die „German Service Group“ die Überwachung. Im Parkhaus des Marktkaufs Buxtehude wird die Höchstparkdauer von drei Stunden mittels kamerabasierter Kennzeichenüberwachung geprüft.
Anwohnerparkausweis
T Kaufland streicht Stadern Parkplätze: Was das für Anwohner bedeutet
Betreiber meist kulant bei Überziehern
Für den Einsatz von Überwachungskameras gelten bestimmte Datenschutzregelungen, sagt Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Jeder Betreiber einer Parkraumüberwachung müsse nicht nur die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung stellen, sondern es müssten auch Datenschutzhinweise erfolgen. Bartsch: „Schon alleine beim Befahren auf den Parkplatz werden personenbezogene Daten erfasst.“
Wer doch einmal zu lange parkt und eine Strafe kassiert, dem kommen die meisten angefragten Betreiber jedoch entgegen. „Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen“, sagt Fair-Parken-Sprecherin Klaas. Als Nachweis gelte etwa ein Kassenbeleg des Einkaufs. Generell rät Tim-Oliver Tettinger Verbrauchern, die Strafzettel erhalten haben, diese ernst zu nehmen. „Die Rechtsprechung hat hier bereits in vielen Fällen zugunsten der Betreiber entschieden.“