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Haussanierung

TIn Drochtersen drohen Fördergelder für Sanierungen zu verfallen

Am Neuen Weg hat die Gemeinde Drochtersen ihre letzte geförderte Ortskern-Sanierungsmaßnahme realisiert. Privatleute mit Gebäuden im Ortskern könnten noch Fördergeld bekommen - wenn sie schnell sind.

Am Neuen Weg hat die Gemeinde Drochtersen ihre letzte geförderte Ortskern-Sanierungsmaßnahme realisiert. Privatleute mit Gebäuden im Ortskern könnten noch Fördergeld bekommen - wenn sie schnell sind. Foto: Knappe

Restliche Fördermittel für die inzwischen abgeschlossene Drochterser Ortskernsanierung drohen zu verfallen. Es geht um etwa 150.000 Euro. Eigentümer mit Immobilien im Ortskern sollen jetzt noch bis Ende März 2024 Anträge stellen können.

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Von Katja Knappe
Sonntag, 26.11.2023, 08:50 Uhr

Drochtersen. Vor zehn Jahren hat die Gemeinde Drochtersen den Förderbescheid der NBank für das Sanierungsgebiet „Ortskern Drochtersen“ erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung konnte die Gemeinde in den Folgejahren wichtige Baumaßnahmen im Ortskern mit starker Förderung realisieren: etwa den Kreiselbau, die Ortsdurchfahrt, die Kirchenstraße und zuletzt die Parkflächen an der Straße Neuer Weg für die neue Kita.

Erst fünf Privatleute nahmen Förderung mit

Auch private Vorhaben konnten gefördert werden. Allerdings haben lediglich fünf Privatleute im Zeitraum von 2014 bis 2019 die Möglichkeit genutzt, für private Vorhaben wie beispielsweise Dachneueindeckungen, wärmeisolierende Maßnahmen im Fassaden- und Dachbereich oder für Fenster und Türen Fördermittel zu bekommen. Aktuell liegen der Gemeindeverwaltung keine weiteren Anfragen von Privatleuten vor.

Anträge sind noch bis Ende März 2024 möglich

Rund 150.000 Euro an Förderung könnten aber noch abgerufen werden. Doch die Förderung läuft demnächst aus, das Fördergeld wäre somit verschenkt. Der Drochterser Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus hat deshalb jetzt eine Anpassung der Modernisierungsrichtlinie befürwortet: Dadurch sollen Bürger mit Immobilien im Bereich des Ortskerns die Chance erhalten, noch bis zum Ende des ersten Quartals 2024 einen Förderantrag für Modernisierungsmaßnahmen zu stellen. Diese Sanierungsmaßnahmen müssten bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Fördersätze sind nun geringer als ehemals. Eine Sanierungsmaßnahme kann nunmehr mit 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal aber mit 30.000 Euro, bezuschusst werden. Bei Baudenkmälern liegt die maximale Fördersumme bei 50.000 Euro und 40 Prozent der Gesamtkosten.

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