Zähl Pixel
Advent

Erste Lichterfahrt im Kreis Stade: Wo und wann die Trecker zu sehen sind

Gleich geht es loooooooos: In Ahlerstedt versammeln sich die ersten Trecker für die Lichterfahrt.

Gleich geht es loooooooos: In Ahlerstedt versammeln sich die ersten Trecker für die Lichterfahrt. Foto: Von Allwörden

Heute Nachmittag bricht die Funken Crew im Kreis Stade zu ihrer ersten Lichterfahrt in diesem Jahr auf. Wo die beleuchtete Treckerkolonne lang fährt - und was die beste Uhrzeit ist, um einen Blick zu erhaschen.

Von dpa Samstag, 06.12.2025, 10:05 Uhr

Die Lichterfahrt am Nikolaustag beginnt gegen 15.45 Uhr in Ahlerstedt. Dann setzt die Treckerkolonne über Hollenbeck, Harsefeld, Bargstedt, Aspe, Wedel und Fredenbeck fort. Nach der Tour durch Deinste, Helmste und Horneburg endet die erste Lichterfahrt des Jahres gegen 19.45 Uhr in Bliedersdorf.

Lichterfahrt 2025: Wann die Trecker erwartet werden

  • Ahlerstedt (Start gegen 15.45 Uhr): Klethener Weg, In den Wiesen, Kleiner Damm und Stader Straße;
  • Hollenbeck: Hauptstraße,
  • Harsefeld (circa 16.45 Uhr): Friedrich-Huth-Straße, Herrenstraße, Harsefelder Straße;
  • Bargstedt (etwa 17 Uhr): Landstraße, Poststraße, Bahnhofstraße, Hohe Luft, L123;
  • Aspe (gegen 17.15 Uhr): Landstraße;
  • Wedel (circa 17.30 Uhr): Wedeler Straße, Im Zuschlag, Mulsumer Weg;
  • Fredenbeck (ab 18 Uhr): Dinghorner Straße, Hauptstraße, Im Mühlenfeld;
  • Deinste (etwa 18.15 Uhr): Rehn-Campe, Im Voss;
  • Helmste (gegen 18.30 Uhr): Die Grasteile, Rüstjer Forst;
  • Horneburg (ab 19.15 Uhr): Issendorfer Straße, B73, Stader Straße, Auedamm, Vordamm;
  • Bliedersdorf (Ende gegen circa 19.45 Uhr): Postmoor, Hauptstraße.

Weitere Lichterfahrten in den Kreisen Stade und Harburg

Am 14. Dezember ab Tostedt: Richtung Buchholz und Nenndorf bis nach Möbel Kraft.

Am 20. Dezember ab Neukloster: Vom Pfingstmarkt geht es nach Buxtehude über Jork durch das Alte Land.

Am 21. Dezember ab Apensen: Die Tour führt über Moisburg, Grauen und Hollenstedt und endet in Sauensiek beim Kartoffelschuppen von André Boris.

Auch wenn die bunt beleuchteten und geschmückten Trecker Kinderaugen leuchten lassen - als Autofahrer sollte man sein Fahrzeug besser zurückhaltend dekorieren.

Jingle Bells und Lichterzauber - am Auto besser nicht

Wer auch im und am Auto festlich schmücken möchte, sollte aber die Grenzen kennen, damit man in weihnachtlichen Schlitten sicher unterwegs ist und auch keine Geldbußen kassiert.

Bei Dekorationen am Auto gilt, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden dürfen.

Bei Dekorationen am Auto gilt, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden dürfen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/dpa-tmn

Bei Auto-Deko gilt zuallererst einmal: Keine anderen Verkehrsteilnehmer dürfen gefährdet werden, erklärt der ADAC. Die Deko darf zudem nicht die Sicht des Fahrers behindern. Und auch die Beleuchtung des Autos und die Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden.

Gut gesichert und vor schneller Fahrt wieder abmontiert

Für das, was geht, nennt der ADAC ein Beispiel: Eine gut befestigte, rote Nase auf dem Markenlogo etwa ist demnach zulässig. Dennoch sollte auch solcher Schmuck vor Fahrten auf der Autobahn abgenommen werden, damit er sich nicht bei hohem Tempo vom Auto löst.

Auch im Innenraum muss Deko gut gesichert angebracht werden. So seien zwar Christbaumkugeln am Rückspiegel oder Plüschtiere auf der Hutablage grundsätzlich erlaubt, dürften sich jedoch während der Fahrt nicht lösen, damit sie nicht unkontrolliert umherfliegen, erklärt der Autoclub. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 35 Euro. Ist die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, kann das 10 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Lichter, LEDs und Blinkendes sind prinzipiell problematisch

Was prinzipiell problematisch ist: Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren. Andere Verkehrsteilnehmer könnten dadurch geblendet und abgelenkt oder gestört werden. Hier verweist der ADAC auf den Paragrafen 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demnach sind am Auto nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen erlaubt.

Wer das nicht beachtet, muss nicht nur mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro rechnen - sondern auch mit einer Mithaftung bei ansonsten unverschuldeten Unfällen, wenn sich der Hauptverursacher auf eine Blendung oder Ablenkung durch solchen Schmuck beruft.

Im Extremfall erlischt die Betriebserlaubnis

Im Extremfall könne durch Lichtdeko sogar die Betriebserlaubnis erlöschen. Ist man dann noch auf der Straße unterwegs, kann dies zu einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. (set/dpa)

Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel