TMinderjährige Flüchtlinge: Wie alt sind sie wirklich?

Minderjährige Flüchtlinge sind für die Jugendämter eine Herausforderung. Sie brauchen viel Betreuung. Allerdings steht auch die Frage immer wieder im Raum, ob die jungen Menschen tatsächlich noch minderjährig sind? Foto: Kästle
Minderjährige Flüchtlinge, die allein unterwegs sind, brauchen besonderen Schutz und Betreuung. Die Jugendämter kümmern sich um sie. Aber sie prüfen auch, zuweilen sogar mithilfe von Ärzten. Denn nicht immer stimmt das angegebene Alter.
Bremerhaven. Immer wieder geraten die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in die Schlagzeilen. Mal geht es um Intensivtäter, mal um die Aufnahmezahlen im Land Bremen. Und dann wird auch über die Frage, diskutiert, ob diese jungen Flüchtlinge wirklich minderjährig sind?
Schutz vor einer Abschiebung
Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bremerhaven einreisen oder aus Bremen zugewiesen werden, nimmt sie das Jugendamt in Obhut. Denn die jungen Menschen brauchen besondere Unterstützung. Sie haben oftmals keine Angehörigen in Deutschland und nicht wenige sind durch Gewalterfahrungen auf der Flucht vorbelastet. Sie sind grundsätzlich vor einer Abschiebung geschützt. Das ändert sich mit der Volljährigkeit. Auch deshalb wird das Alter zuweilen von jungen Flüchtlingen niedriger angegeben, als es wirklich ist.
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Zu den Bürgerschaftsfraktionen, die immer wieder die Asylsituation im Land Bremen thematisieren, gehören die CDU und das Bündnis Deutschland (BD). In diesem Fall war es die BD-Fraktion, die aktuelle Fallzahlen vom Senat einforderte. Am Dienstag wird sich nun die Landesregierung mit dem Thema beschäftigen.
Abweichungen werden nicht erfasst
Die Vorlage bestätigt, dass im vergangenen Jahr in Bremerhaven mehrere minderjährige Flüchtlinge überprüft wurden. In sieben Fällen wurde dabei ermittelt, dass die jungen Flüchtlinge unter anderem Namen und anderen Geburtsdaten bereits in Deutschland erfasst worden waren. Ein Vergleich zu den Zahlen in der Stadt Bremen ist nicht möglich, da dort die Fälle nicht gesondert erfasst werden.
Die Jugendämter sind laut Senatsantwort gesetzlich verpflichtet, junge unbegleitete Flüchtlinge unverzüglich erkennungsdienstlich zu überprüfen, wenn sie neu einreisen und sagen, dass sie minderjährig seien. Die Polizeibehörden überprüfen die Daten mithilfe des Informationssystems der Polizei sowie über das europäische Datensystem Eurodac. Beim Abgleich der Daten wird dann festgestellt, ob die Flüchtlinge bereits im Bundesgebiet erfasst worden sind, zum Teil auch unter anderem Namen. Wie oft Abweichungen festgestellt werden, kann der Senat nicht sagen: „Eine statistische Erfassung festgestellter Abweichungen erfolgt nicht.“
Auffälligkeiten werden ans Jugendamt gemeldet
Auffälligkeiten werden an das Jugendamt weitergeleitet und dort besonders bei der Altersfeststellung berücksichtigt. Andere Maßnahmen haben die Behörden im vergangenen Jahr für die Altersfeststellung nicht ergriffen. Während in der Stadt Bremen insgesamt elf ärztliche Untersuchungen zur Feststellung des wahren Alters vorgenommen wurden, gab es in Bremerhaven keine. In Bremen wurde auf diese Art in fünf Fällen festgestellt, dass die angeblich Minderjährigen tatsächlich volljährig sind.
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Die BD-Fraktion will zudem wissen, ob im vergangenen Jahr auch über Fingerabdrücke, Bildbiometrie oder das Auslesen von Mobilgeräten Auffälligkeiten entdeckt worden seien. Aber laut Senat gab es solche Fälle nicht. Es gab auch keine Fälle, bei denen wegen fehlender Mitwirkung der Flüchtlinge an der Identitätsfeststellung die vorläufige Inobhutnahme beendet wurde.
Die Jugendämter gehen aber bei den Erstgesprächen mit den jungen Menschen der Frage nach, ob sich Verwandtschaft in Deutschland oder im Ausland befindet. In Bremerhaven führte das im vergangenen Jahr aber nicht dazu, dass die jungen Flüchtlinge ihren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten übergeben werden konnten. In der Stadt Bremen konnte auf diese Art immerhin neunmal die Inobhutnahme beendet werden.