TNach Großbrand in Lamstedt: Wer kommt jetzt für die Schäden auf?

Der Schaden betrifft nicht nur die Firma, sondern auch die Kunden, deren Wohnmobile beschädigt wurden. Foto: Lütt
20 Fahrzeuge in Flammen, eine riesige Halle abgebrannt, ein Millionenschaden: Eine Woche ist nach dem Feuer beim Wohnmobile-Händler Ehlers vergangen. Wie es in dem Betrieb weitergeht.
Lamstedt. Die dunkle Rauchwolke am Himmel war nicht zu übersehen. Der Großbrand im Lamstedter Gewerbegebiet hielt am vergangenen Sonntag rund 250 Einsatzkräfte auf Trab. Auf dem Gelände des Wohnwagen- und Reisemobilhändlers Ehlers Mobile Welten GmbH & Co. KG zerstörte das Feuer eine Halle, eine Werkstatt und 20 Fahrzeuge.
Nach Angaben der Cuxhavener Polizeiinspektion entstand dabei ein Schaden in Millionenhöhe. Doch davon lässt sich der Wohnwagen- und Reisemobilhändler Ehlers nicht unterkriegen.
Wohnmobil-Händler in Lamstedt: Alle Mitarbeiter können bleiben
Das Feuer richtete zwar einen großen Schaden an, doch in der Firma läuft alles auf Hochtouren. „Wir haben zwei zusätzliche Hallen bekommen, weitere Werkstätten hergerichtet und in der Nähe der Feuerwehr eine Tischlerei aufgebaut. In ein bis zwei Wochen sollten wir also erst einmal wieder einsatzfähig sein“, ist Hans-Wilhelm Ehlers, Geschäftsführer, zuversichtlich.
Auch wenn die Arbeiten noch nicht in dem Maße, wie vor dem Großbrand möglich seien, können zumindest alle Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten.
Der Schaden betrifft allerdings nicht nur die Firma allein, sondern auch die Kunden, deren Fahrzeuge durch das Feuer beschädigt wurden.
Millionenschaden
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Großbrand: Welche Versicherungen in diesem Fall greifen
Nun stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Diese Frage kann Claudia Frenz, Pressesprecherin vom Bund der Versicherten (BdV), beantworten: „Wenn die betroffenen Kfz-Halter eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, dann kommt diese für den Schaden auf, denn über die Teilkaskoversicherung sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, die durch Brand verursacht wurden.“ Denn in der Teilkasko sei der Wiederbeschaffungsaufwand versichert.
Außerdem bestehe laut Frenz in der Teilkaskoversicherung Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich der mitversicherten Fahrzeugteile.
„Wenn der Brand durch Werkstatttätigkeiten verursacht wird, also das Verschulden bei der Werkstatt liegt, kann auch die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt für diese Schäden in Anspruch genommen werden. Diese haftet für Schäden, die durch den Werkstattbetrieb verursacht werden“, erklärt die BdV-Sprecherin.
Wohnwagenhändler
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Zudem hätten manche Kfz-Werkstätten ergänzend zur Betriebshaftpflicht eine „Handel- und Handwerksversicherung für den Kfz-Betrieb“ abgeschlossen. Diese beinhalte eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für zum Verkauf stehende Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge.
Es wären also in jedem Fall sowohl die Firma Ehlers, als auch die Kunden versichert.