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Justiz

TNach Verfolgungsjagd mit der Polizei: Mercedes-Raser vor Gericht

Zu Lichtspuren verwischt ist ein Fahrzeug auf einer Straße.

Ein 29-jähriger Mercedes-Fahrer musste sich vor dem Stader Amtsgericht verantworten (Symbolbild). Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

Ein 29-Jähriger soll mit mehr als 160 km/h über den Obstmarschenweg gebrettert sein. Es gibt sogar ein Beweisvideo. Warum er womöglich trotzdem erstmal weiter fahren darf.

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Von Lena Stehr
Montag, 07.10.2024, 10:30 Uhr

Stade. War der 29-jährige H. aus Stade im Oktober 2023 mit mindestens 160 km/h in einer 70er Zone auf der L 111 von Stade in Richtung Bützfleth unterwegs? Diese Frage sollte am Montag vor dem Stader Amtsgericht geklärt werden. Der Angeklagte, laut eigener Aussage ein Kleinunternehmer im Bereich Gartenbau mit einem monatlichen Einkommen von 1.000 bis 1.500 Euro, erschien mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Matthias Johann Wüsteney aus Detmold. Ihm wurde vorgeworfen, ein illegales Autorennen gegen sich selbst gefahren zu sein. Er habe die für ihn höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollen.

Schon in der Innenstadt aggressiv gefahren

H. soll am 10. Oktober 2023 gegen 21.45 Uhr mit seinem Mercedes C 63 (476 PS, Neupreis mindestens 80.000 Euro) bereits in der Stader Innenstadt durch aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten aufgefallen sein. Zwei Polizeibeamte nahmen daraufhin in einem Funkstreifenwagen die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Der weiße Mercedes fuhr schließlich mit quietschenden Reifen von der Freiburger Straße in den Obstmarschenweg, überfuhr eine Sperrfläche, überholte zwei andere Autos trotz Gegenverkehr und beschleunigte so stark, dass die Polizei mit Tempo 160 km/h nicht mithalten konnte. Die Beamten schalteten daraufhin das Blaulicht ein und brachten den Fahrer so zum Stoppen. Dieser wollte sich zum Vorfall damals nicht äußern und habe sofort gesagt, dass er einen Anwalt hinzuziehen werde.

So schilderte es der Polizeibeamte, der damals im Streifenwagen saß und jetzt als Zeuge geladen war. Richterin Krogmann zeigte im Gerichtssaal auch das Video, das die beiden Beamten während des Einsatzes aufgezeichnet hatten und das die Aussage bestätigte.

Keine 160 km/h: Verteidiger fordert Freispruch

Nicht überzeugt von dem Beweis war dagegen der Verteidiger. Der vorgeworfene Wert von 160 km/h könne nicht stimmen. Das Polizeiauto - ein VW ID.3 - sei gar nicht im Stande, so schnell zu fahren. Was der Tacho anzeigte, sei nicht die tatsächliche Geschwindigkeit gewesen. Es sei deswegen gar nicht klar, wie schnell sein Mandant wirklich war. H. sollte vom Vorwurf des illegalen Fahrzeugrennens freigesprochen werden, so Wüsteney.

Das sah Richterin Krogmann anders und verurteilte H. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 35 Euro (1.750 Euro) sowie zur Abgabe des Führerscheins mit einjähriger Sperre. „Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sie rücksichtslos und unangemessen gefahren sind und die für sie höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollten. Ich kann sie so nicht auf die Leute im Straßenverkehr loslassen“, so Krogmann.

Warum der Fall womöglich neu aufgerollt wird

H. und sein Verteidiger können innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann ist das Urteil nicht rechtskräftig, und der Fall wird vor dem Landgericht neu aufgerollt. Bis dort ein Urteil gesprochen wird, kann H. seinen Führerschein behalten.

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