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TNeue Grundsteuer: Gemeinden im Nordkreis tüfteln an gerechten Hebesätzen

Wie hoch fällt die Grundsteuerzahlung für Immobilien nach der Neuberechnung aus? Die Bescheide der Gemeinden sollen im Januar verschickt werden.

Wie hoch fällt die Grundsteuerzahlung für Immobilien nach der Neuberechnung aus? Die Bescheide der Gemeinden sollen im Januar verschickt werden. Foto: Büttner/dpa

Die neue Grundsteuer beschäftigt die Steuerzahler, aber auch die Gemeinden. Vor allem auf dem Land kann der Bescheid für Wohnhäuser höher ausfallen. Das ist der Grund.

Von Susanne Helfferich und Grit Klempow Dienstag, 07.01.2025, 11:55 Uhr

Kehdingen-Oste. Niedersachsen hat bei der Grundsteuerreform auf das Flächen-Lage Modell gesetzt. Nun spielen die Fläche des Grundstücks, die Wohnfläche, die Nutzung und der Bodenrichtwert eine Rolle - der Wert der Immobilie dagegen nicht mehr. Die neuen Messbeträge legt das Finanzamt fest. Und die machen sich für einzelne Steuerzahler bemerkbar.

Umsetzung der Reform ist Balanceakt

Die Grundsteuern werden von den Gemeinden erhoben. Für sie ist die Festlegung der Steuer-Hebesätze ein Balanceakt - am Ende sollen sie mit der Reform nicht mehr Geld einnehmen. „Aufkommensneutraler Hebesatz“ heißt das. Die Kämmerer als Finanzexperten der Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten haben an den Hebesätzen getüftelt, um den Gesetzesvorgaben und Steuerzahlern gerecht zu werden.

Überblick aus Oldendorf-Himmelpforten

Oldendorf-Himmelpforten: Jede der zehn Gemeinden hat Ende des vergangenen Jahres eine Satzung beschlossen, die die Höhe der Grundsteuern in 2025 regelt. Die hat Kämmerer Frank Buhrmester mit den überlieferten Daten der Finanzämter errechnet. Um nicht mehr und nicht weniger als im Vorjahr einzunehmen, mussten die Gemeinden ihre Hebesätze anpassen.

Gesamtsumme stimmt - Einzelne zahlen mehr

In der Summe stimmt die Rechnung, einzelne Steuerzahler werden die neuen Messbeträge aber spüren. Ein Beispiel schilderte ein Himmelpfortener dem Gemeinderat: Als Besitzer zweier Häuser rechne er damit, dass er sehr viel mehr bezahlen muss. Der neue Hebesatz führe allein bei seinem Wohnhaus zu einer massiven Steigerung.

„Ich muss dann zweieinhalb mal so viel bezahlen wie in 2024.“ Die Grundsteuer B seines vermieteten Hauses werde über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Seine Sorge: „Die werden umfallen, das werden die nicht verstehen können.“ Er habe beim zuständigen Finanzamt ohnehin Einspruch eingelegt, so der Himmelpfortener.

Betroffen sind ältere, große Häuser

Die Verschiebung sei dem Fläche-Lage-Modell in Niedersachsen geschuldet, erklärte Buhrmester. „Es betrifft vor allem große, alte Häuser, die vorher anders bewertet waren. Das ist aber die Gesetzesgrundlage, die wir hier in den Gemeinderäten nicht ändern können“, so Buhrmester. Die Gemeinden sind an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden.

Noch eine Neuerung fällt auf dem Land ins Gewicht: Landwirtschaftliche Gebäude, die bewohnt werden, fallen aus der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) in die Grundsteuer B für Wohnhäuser.

Mehr Wohnhäuser in der Grundsteuer B

„Dadurch verringert sich das Steueraufkommen in der Grundsteuer A“, machte Buhrmester klar. „Die Gemeinde verdient nicht mehr“, sagte er und rechnete das auch vor: Himmelpforten nahm im vergangenen Jahr 867.500 Euro aus den Grundsteuern ein. Davon fielen 27.500 Euro auf die Steuer A und 840.000 Euro auf die Grundsteuer B.

Durch die Verschiebung von bewohnten Gebäuden reduzieren sich die Einnahmen der Grundsteuer A. Deshalb setzt Himmelpforten einen Hebesatz von 490 (A) und 395 Prozentpunkten (B) an, um am Ende wieder auf ein Steueraufkommen von 867.500 Euro zu kommen.

Die für 2025 beschlossenen Hebesätze der Gemeinden: In Burweg gelten Agrar (A) 460 Prozentpunkte und für Wohngebäude (B) 215 Prozentpunkte; Düdenbüttel: 440 (A) und 300 (B), Engelschoff: 410 (A) und 170 (B); Estorf: 450 (A) und 215 (B); Großenwörden: 465 (A) und 235 (B), Hammah 430 (A) und 295 (B); Heinbockel: 440 (A), 295 (B), Himmelpforten: 490 (A) und 395 (B), Kranenburg: 430 (A) und 190 (B); Oldendorf: 460 (A) und 305 (B).

Überblick über die Samtgemeinde Nordkehdingen

Im flächenreichen Nordkehdingen kommt es zu großen Verschiebungen. Das Rechenbeispiel aus Balje, der flächenmäßig größten Gemeinde der Samtgemeinde: Hier lagen im vergangenen Jahr die Grundsteuermessbeträge bei Grundsteuer A und B nahezu gleichauf (26.000 Euro bei A, 24.000 Euro bei B) und in Summe bei 50.000 Euro. Insgesamt hatte die Gemeinde Balje 216.500 Euro eingenommen.

Diese Summe soll sie wieder erreichen. Das würde bei einem gleichen Hebesatz für A und B von 220 Prozentpunkten gelingen. Allerdings würden die landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) dadurch bevorteilt, sie brächten es auf knapp 53.000 Euro. Besitzer von Wohnhäusern (Grundsteuer B) dagegen müssten das Dreifache aufbringen (163.556 Euro).

Kämmerei rechnet Hebesätze neu

Die Kämmerei rechnete weiter und landete schließlich bei einem Hebesatz von 326 Prozentpunkten und damit bei einem Ertrag von 78.375 Euro aus der Grundsteuer A; und bei 186 Prozentpunkten und einem Ertrag von 138.125 Euro aus der Grundsteuer B. Unterm Strich also die angestrebten 216.500 Euro.

Was das für den Eigentümer bedeutet, lasse sich nicht so einfach übertragen, so Nordkehdingens Kämmerer Christian von Holt: „Es gibt Fälle mit deutlicher Steigerung. Aber es gibt auch die, die jetzt deutlich weniger zahlen müssen.“

Eigentümer von Einfamilienhäusern können sparen

Ein Beispiel: Einfamilienhäuser, für die bisher bei einem Hebesatz von 430 Prozentpunkten 345 Euro pro Jahr bezahlt werden mussten und nun bei einem Hebesatz von 186 bei 192 Euro landen. Die Bescheide, die Ende der Woche in Nordkehdingen verschickt werden sollen, seien „in einzelnen Fällen sehr individuell“, so von Holt. Er hofft auf eine deutliche Erleichterung, wenn 2027 mit der Fusion zur Einheitsgemeinde die Hebesätze angeglichen werden.

Folgende Hebesätze wurden festgelegt: In Balje gelten für Grundsteuer A (Agrar) 326 Prozentpunkte und für Grundsteuer B (Wohngebäude) 186 Prozentpunkte; Freiburg: 350 (A) und 268 (B); Krummendeich 400 (A) und 260 (B); Oederquart 400 (A) und 137 (B); Wischhafen 420 (A) und 248 (B).

Wie hoch fällt die Grundsteuerzahlung für Immobilien nach der Neuberechnung aus? Die Bescheide der Gemeinden sollen im Januar verschickt werden.

Wie hoch fällt die Grundsteuerzahlung für Immobilien nach der Neuberechnung aus? Die Bescheide der Gemeinden sollen im Januar verschickt werden. Foto: Büttner/dpa

Wie viel Grundsteuer für die Immobilie gezahlt werden muss, setzt in erster Linie das Finanzamt mit dem Messbetrag fest.

Wie viel Grundsteuer für die Immobilie gezahlt werden muss, setzt in erster Linie das Finanzamt mit dem Messbetrag fest. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa

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