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Landgericht

TOma gewürgt, Kinder angegriffen: 22-Jähriger muss in die Psychiatrie

Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Stade endet für 22-Jährigen in der Psychiatrie. Foto: Christian Hager/dpa

Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Stade endet für 22-Jährigen in der Psychiatrie. Foto: Christian Hager/dpa Foto: dpa

Ein psychisch Erkrankter muss für unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung. Am Montag ordnete dies die 3. Große Strafkammer des Stader Landgerichts an. Der 22-Jährige hatte binnen eines Jahres mehrere schwere Straftaten begangen.

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Von Susanne Helfferich
Mittwoch, 01.05.2024, 08:31 Uhr

Stade. Angeklagt war der 22-Jährige unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen worden, um die Persönlichkeitsrechte des psychisch Erkrankten zu schützen. Am Montag wurde sie wieder zugelassen.

Angeklagter leidet unter Verfolgungswahn

Die 3. Große Strafkammer hat die Unterbringung des 22-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er leidet an einer hebephrenen Schizophrenie, eine Erkrankung, die vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren vorkommt.

Die Erkrankung führe unter anderem zu heftigen Stimmungsschwankungen, aber auch zu Wahnvorstellungen, erklärte der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase in der Urteilsbegründung.

Richter: 22-Jähriger habe eigene Großmutter gewürgt

Der 22-Jährige ohne Ausbildung ist bereits wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestraft. Er habe in einer Obdachlosenunterkunft gelebt, nachdem es im Elternhaus aufgrund der Erkrankung immer wieder zu Problemen gekommen war.

Im Juni 2022 habe seine Großmutter ihn besucht, um ihm Essen zu bringen. Doch der Angeklagte habe ihr ins Gesicht geschlagen und sie solange gewürgt, bis ihr die Luft wegblieb. Dies sei von Zeugen bestätigt worden, so der Richter. Die Großmutter selbst habe von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Mit Eisenstange gegen Tür geschlagen und Fußmatte angezündet

In einem weiteren Fall im März 2023 hatte sich ein Mann unerlaubt in einem alten Waschhaus auf dem Gelände der Obdachlosenunterkunft niedergelassen. Der Angeklagte habe mit einer Eisenstange gegen die Tür geschlagen, da er sich von dem Mann verfolgt gefühlt hätte und wollte ihn töten, so Richter Hase.

Schließlich habe der Angeklagte die Fußmatte vor der Tür des Gebäudes angezündet, das Feuer sei auf die Tür übergegriffen und wegen der starken Rauchentwicklung und der kleinen Fenster des Gebäudes eine deutliche Gefahr für den Bewohner gewesen, so der Vorsitzende. Ein Polizist habe schließlich die Tür eingetreten und mit einem Feuerlöscher den Brand gelöscht.

Auch Kinder und einen Paketzusteller griff er an

Einen weiteren Vorfall gab es im August 2023: Da soll der 22-Jährige Kinder angegriffen haben, die am Haus seines Großvaters vorbeiliefen. Als dieser aus dem Haus kam, um die Kinder zu schützen, sei der Angeklagte auf ihn losgegangen.

Schließlich sei er geflohen und sprach einen Paketzusteller an. Auch da sei es zu einem Angriff gekommen, aus dem der Paketzusteller erhebliche Verletzungen zog.

Richter: Erkrankung des Angeklagten bisher nicht angemessen behandelt

Alles in allem stellte das Gericht fest, dass der 22-Jährige „für seine Umwelt gefährlich ist, egal ob es Kinder auf der Straße oder seine Oma ist“, so Marc Sebastian Hase. Das Gericht wisse, dass der Angeklagte kein böser Mensch sei, aber seine Erkrankung sei bisher nicht angemessen behandelt worden.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Harald Schmidt habe erläutert, dass der Angeklagte nicht wisse, was er in solchen Situation tue, so Hase. Er habe eine schwere Erkrankung, wendete sich der Vorsitzende direkt an den Angeklagten, „wenn Sie sich behandeln lassen und es so weit ist, dass Sie nicht mehr gefährlich sind, dann können Sie auch wieder rauskommen aus der Sicherungsverwahrung“.

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