TPersonalmangel in Kitas im Kreis Stade: Regierung legt Gesetzentwurf vor

Personalmangel in Kitas bringt Familien in eine schwierige Lage. Eine Gesetzesreform soll die Personalplanung jetzt erleichtern. Foto: Peter Kneffel/dpa
Assistenzkräfte sollen Erzieher vertreten dürfen: Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den SPD und Grüne ausgearbeitet haben. Das hatten auch Eltern, Träger und Bürgermeister aus dem Kreis Stade mit Brandbriefen gefordert. Wie zufrieden sind sie mit dem Entwurf?
Landkreis. Noch hat Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) - abgesehen von einer Empfangsbestätigung - nicht auf die Brandbriefe aus dem Landkreis Stade geantwortet, die ihr am 8. April zugegangen sind. Doch die Regierung hat sich zumindest schon ähnliche Gedanken gemacht wie die Verfasser der Briefe: Bei Fachkräftemangel in Kitas sollen künftig sozialpädagogische Assistenzkräfte (SPA) Erzieher vertreten dürfen - nicht nur in Rand- sondern auch in Kernzeiten.
Corinna Lange: Reform schafft Flexibilität und Verlässlichkeit
Corinna Lange, Landtagsabgeordnete aus Fredenbeck und Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Fraktion, und Pascal Mennen als der Sprecher der Grünen-Fraktion für frühkindliche Bildung teilen mit, dass ihre Fraktionen einen entsprechenden Entwurf für eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes in die nächste Landtagssitzung einbringen. Die vorgeschlagene Reform schaffe nötige Flexibilität und stelle die verlässliche Betreuung sicher.
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Bis 31. Juli 2030 soll die neue Regel gelten, nach der in Kindergartengruppen, Hortgruppen und altersstufenübergreifenden Gruppen bei Fachkräftemangel anstelle einer pädagogischen Fachkraft eine pädagogische Assistenzkraft regelmäßig tätig sein darf. Unter einer Voraussetzung: Die pädagogische Assistenzkraft muss eine spezifische Weiterbildungsmaßnahme beginnen - und je nach Art der Fortbildung schon über mindestens fünf beziehungsweise zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Diese Kräfte dürfen schon von Beginn ihrer Weiterbildung an eingesetzt werden, auch als Vertretung der Gruppenleitung.
Auch in Randzeiten soll Vertretung erleichtert werden
In Randzeiten können weiterhin zwei Assistenzkräfte anstelle pädagogischer Fachkräfte eingesetzt werden. Vor und nach Kern- und Randzeiten dürfen Kinder ab drei Jahren von einer pädagogischen Assistenzkraft und einer sonstigen geeigneten Person beaufsichtigt werden, sofern in der Kita eine weitere pädagogische Kraft bei Bedarf zur Verfügung steht. Fällt eine Regelkraft plötzlich aus, darf eine sonstige geeignete Person sie an fünf Tagen im Monat vertreten. Bisher war das nur an drei Tagen gestattet. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Juli 2026.
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Andreas Neumann, Vorsitzender des Kita-Kreiselternrats, hat sich den Entwurf schon genau angesehen. Sein Feedback: „Im Großen und Ganzen positiv.“ Er frage sich aber, welche finanziellen Anreize es geben soll, damit die Assistenzkräfte die Zusatzausbildung auf sich nehmen und wie die Bezahlung der Vertretungen gestaltet werden soll: „Das sollten wir regeln und nicht erst auf die nächste Tarifrunde mit Streiks und den damit verbundenen Ausfällen warten.“
Stader Bürgermeister wünscht sich mehr Praxisnähe
Sönke Hartlef, Bürgermeister der Hansestadt Stade, deren Brandbrief sich alle Hauptverwaltungsbeamten im Kreis angeschlossen haben, begrüßt, dass die Landesregierung sich für mehr Flexibilität bei der Personalplanung starkmacht. Auch aus seiner Sicht sind einige Regelungen für eine praxisgerechte Umsetzung noch nicht weitreichend genug. Ähnlich äußern sich auch die kommunalen Spitzenverbände.
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Hartlef erinnert daran, dass der Erzieher-Beruf mit seiner in Niedersachsen unvergüteten vierjährigen Ausbildung attraktiver gemacht werden muss. „Nun warten wir gespannt ab, wie der Gesetzentwurf den parlamentarischen Prozess durchläuft, noch praxistauglich angepasst wird und dann in Kraft tritt“, sagt er.