TSexueller Kindesmissbrauch in der Familie? Was die Stader Opferhilfe rät
Nicht alle Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs landen bei der Stader Opferhilfe. Die Dunkelziffer ist deutlich höher (Symbolbild). Foto: Annette Riedl/dpa
Was tun, wenn der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs in der Familie oder Bekanntschaft im Raum steht? Die Stiftung Opferhilfe und die Staatsanwaltschaft in Stade informieren.
Wie viele Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie sind im Landgerichtsbezirk Stade bekannt?
Bei der Stiftung Opferhilfe Stade werden nicht alle Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in der Familie bekannt, so die Stiftung. Dies liege daran, dass keine automatische Weiterleitung an das Opferhilfebüro Stade erfolgt, sondern sich die Betroffenen oder deren Erziehungsberechtigte selbst melden.
In der Beratung sei aber der größten Anteil Klientinnen und Klienten zum Thema Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Beispielsweise wurden im Jahr 2024 in rund 50 Prozent der 330 bearbeiteten Fälle betroffene Personen in diesem Zusammenhang unterstützt. Hier müsse man aber beachten, dass es sich hier nicht nur um betroffene Kinder, sondern um Menschen aller Altersklassen handelt.
Wie hoch ist die Dunkelziffer?
Konkrete Zahlen hat die Beratungsstelle Opferhilfe nicht. Aber sie geht davon aus, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist als die erfassten Fälle.
Was tun bei Verdachtsmomenten?
Wenn es Verdachtsmomente gebe, sei es sinnvoll, sich an eine Beratungsstelle zu wenden (Stiftung Opferhilfe, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Lichtblick, Wildwasser u.v.m.), um mit Bedacht vorzugehen. Nichts zu machen, sei immer die schlechteste Option. Sollte Gefahr im Verzug sein, sollten Außenstehende sich an die Polizei oder das Jugendamt wenden.
Wie geht der Gesetzgeber mit dem Thema um?
Nach § 78b Strafgesetzbuch ruht die Verjährungsfrist bei schweren Sexualstraftaten bis zum 30. Lebensjahr des Opfers. Damit soll ermöglicht werden, dass Betroffene, die als Kind Übergriffe erlebt haben, die Chance haben, später mit ihrer Klage ein Strafverfahren einzuleiten.
Hier bekommen Betroffene Hilfe
Betroffene aus dem Landgerichtsbezirk Stade (Landkreise Stade, Cuxhaven, Harburg, Rotenburg/Wümme) können sich beispielsweise an das Opferhilfebüro Stade wenden. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auch anonym. Gespräche finden nicht nur in Stade statt, sondern auch an anderen Orten. Termine sind nach Absprache montags bis freitags möglich.
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Kontakt: Opferhilfebüro Stade, Wilhadikirchhof 3 in Stade; telefonisch erreichbar unter 04141/4030430 oder per Mail unter anne.skaza@justiz.niedersachsen.de.
www.opferhilfe.niedersachsen.de
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Das Opferhilfebüro in Stade ist direkt bei der St.-Wilhadi-Kirche zu finden. Foto: Helfferrich