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„Frechheit“

TStress an der B73: Rentner soll eigenen Vorgarten kaufen

Bernhard Ziegler (88) aus Hemmoor-Basbeck ärgert sich über die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten. Es geht um den zwei Meter breiten Streifen vor seinem Grundstück.

Bernhard Ziegler (88) aus Hemmoor-Basbeck ärgert sich über die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten. Es geht um den zwei Meter breiten Streifen vor seinem Grundstück. Foto: Kramp

Bundesanstalt erklärt schmalen Streifen im Vorgarten von Bernhard Ziegler zu Bauland. Muss der Rentner tief in die Tasche greifen?

Von Wiebke Kramp Samstag, 28.09.2024, 06:15 Uhr

Hemmoor. Es klingt wie eine Posse, ist es aber nicht. Der Vorgang füllt schon einen Aktenordner. Stein des Anstoßes ist ein zwei Meter breiter Streifen auf voller Länge vor seinem Eigenheim und Grundstück an der Stader Straße in Basbeck.

Seitdem er das Haus in den 80er Jahren gekauft hat, pflegt er dieses Grundstück, ebenso wie schon die Hausbesitzer vor ihm es unterhalten haben. Nur: Es gehört ihm nicht. Und nun droht Ungemach von der Eigentümerin.

Bernhard Ziegler (88) ärgert sich. „Das ist eine Frechheit“, sagt der geistig agile Senior über die Vorgehensweise der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA). Er fühlt sich von der Anstalt unter Druck gesetzt.

Die BImA teilte ihm mit, dass die Bundesstraßenverwaltung als Eigentümerin die besagte Fläche dauerhaft freigebe - und daher gebe es für ihn die Möglichkeit, sie zu erwerben.

Bernhard Ziegler und seine Lebensgefährtin Gerda Grabbe befürchten, dass sie ihre Zuwegung und Zufahrt verlieren.

Bernhard Ziegler und seine Lebensgefährtin Gerda Grabbe befürchten, dass sie ihre Zuwegung und Zufahrt verlieren. Foto: Kramp

Streifen soll auf freiem Markt verkauft werden.

Den pensionierten Bankleiter ärgert immens, dass die BImA im gleichen Zuge versuche, ihn zum Kauf unter Druck zu setzen. Die Bundesanstalt teilte ihm im selben Schreiben mit, wenn er kein Interesse am Erwerb der Flächen habe, werde das Grundstück am freien Markt angeboten.

Wörtlich heißt es: „Bei Ihrer Entscheidung bitten wir zu berücksichtigen, dass Ihre Zuwegung über das Flurstück 52/5 verläuft und Sie ohne diese Fläche keine unmittelbare Anbindung an die öffentliche Straße haben.“ Das empfindet der 88-Jährige als Drohung. Sein Wohnhaus ohne nutzbare Auffahrt und Zuwegung mögen sich der Senior und seine Lebensgefährtin nicht vorstellen.

Zusätzlichen Ärger entfacht die Klassifizierung dieses Vorgartenstreifens. Das sei doch kein Bauland, wie es die BImA sehe, empört er sich. Die Bundesanstalt hatte ihm mitgeteilt, dass der Bodenrichtwert für Hemmoor bei 62 Euro liege, aber sie ermächtigt sei, ihm einen Abschlag von 30 Prozent zu geben. Der vorgeschlagene Kaufpreis beträgt 1953 Euro, das entspricht laut BImA 70 Prozent des Baulandwertes.

Nun soll er also dieses Stückchen Land zu einem Preis kaufen, der als Bauland eingeschätzt wird. Das will Bernhard Ziegler keinesfalls. Als viel zu hoch empfindet er den Preis auch mit der Rabattierung. Schließlich erfülle der Vorgartenstreifen doch gar nicht die Kriterien, die für Bauland ausgewiesen seien. Schließlich könne dieser Streifen doch gar nicht bebaut werden und sei für jeden anderen schlechterdings nutzbar.

Bundesanstalt lehnt Angebot ab

Er sei bereit, 20 Prozent zu zahlen, meint Bernhard Ziegler im Gespräch mit den „Cuxhavener Nachrichten“. Dies habe er auch der BImA so mitgeteilt. Als er bei der Hemmoorer Samtgemeindeverwaltung nachhakte, habe man dort allerdings auch von Bauland gesprochen, fühlte sich Ziegler dort als Bürger nicht ernst genommen.

Die Zeit dränge jetzt, so der Senior, denn den von ihm vorgeschlagenen Kaufpreis von 20 Euro pro Quadratmeter habe die BImA abgelehnt. Nun solle im Oktober der Grundstücksstreifen in einer Versteigerung bei einem Unternehmen in Hamburg abgegeben werden.

Rentner hat Vertrag aus Kaiserzeit

Und noch etwas erzeugt Unmut: „Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass das im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung stehende Flurstück 52/5 der Flur 17, Gemarkung Basbeck in Größe von 45 m² in den Bestand Ihres Grundstücks einbezogen und vertragslos als Vorgarten beziehungsweise Zufahrt genutzt wird“, heißt es seitens der Bundesanstalt.

Doch auch dies will Bernhard Ziegler so nicht unwidersprochen stehen lassen und zieht weitere Register. Er kann sogar einen Vertrag aus dem Jahr 1909 vorweisen. Damals gab es an der Straße noch einen Graben, der zugeschüttet und fortan als Vorgarten mitgenutzt werden durfte, wie der über 100 Jahre alte Vertrag belege. Aber mit dem vergilbten Schriftstück konnte er bei der BImA nicht überzeugen. „Wahrscheinlich konnte dort keiner Sütterlin lesen“, vermutet der Hemmoorer.

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