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Krebserkrankung

TTabu Sterbehilfe: Wie Holger Wärner freiwillig aus dem Leben ging

Stark, zupackend, lebensfroh - so war Holger Wärner, bevor ihn die Krankheit packte. Und so möchte die Familie ihn auch gerne in Erinnerung behalten.

Stark, zupackend, lebensfroh - so war Holger Wärner, bevor ihn die Krankheit packte. Und so möchte die Familie ihn auch gerne in Erinnerung behalten. Foto: rp

Holger Wärner aus Bramel (Kreis Cuxhaven) wurde vom Krebs zerfressen und wünschte sich nur noch eines: Hilfe beim Sterben. Ein Gespräch mit seiner Familie über das Ende – und einen Anfang.

Von Inga Hansen 03.08.2026, 04:55 Uhr

Landkreis Cuxhaven. Überlebensgroß lacht er einem entgegen: Holger Wärner. Ein Brameler Urgestein, begeisterter Milchbauer, Motorradfahrer, Feuerwehrmann und Familienvater. Das gerahmte Foto auf der Kommode im Altenteiler-Haus zeigt einen Kerl wie einen Baum. Stark, zupackend, lebensfroh. Als könne ihm nichts und niemand etwas anhaben. „So war er“, sagt Ulrike Wärner, „gradlinig, mutig, optimistisch“. Die Tränen stehen ihr in den Augen. Die 57-Jährige vermisst ihren Mann, jeden Tag, jede Stunde, jede Minute. Holger Wärner ist seit mehr als einem halben Jahr tot, freiwillig aus dem Leben geschieden, mit ärztlicher Hilfe.

Seine Geschichte ist die eines willensstarken Mannes – und einer bitteren Erkenntnis. Nämlich der, dass alles plötzlich vorbei sein kann. Die Gesundheit, das Glück, das Leben. „Mein Vater war immer topfit“, erzählt sein Sohn Henrik. Er hat nicht geraucht, Alkohol nur auf Feiern getrunken und ist seinen halbwüchsigen Söhnen immer noch locker davongelaufen, erinnert sich Schiffdorfs Bürgermeister. Als der erfolgreiche Landwirt im November 2024 seinen 60. Geburtstag feierte, schien alles in Butter. Sohn Jörn war als Nachfolger in den Betrieb lange eingestiegen, das Altenteiler-Haus im Bau, und der Jubilar sprach von sich als „dem glücklichsten Menschen der Welt“.

Die Ärzte ahnen nichts

Zwei Monate später hatte er starke Rückenschmerzen. Der Hausarzt schickte ihn zum Orthopäden, der vermutete eine gebrochene Rippe. Der Bauer war erleichtert. Vom Gesundheitscheck ein paar Wochen später sei er mit einem Strahlen nach Hause gekommen, erzählt seine Frau. „Seine Werte waren top, besser als meine.“

Doch die Beschwerden blieben. Der 60-Jährige bekam immer schlechter Luft. Als er ein paar Wochen später nicht mehr auf den Trecker aufsteigen konnte, schickte sein Sohn Jörn ihn zum Arzt. Der verwies ihn gleich ins Krankenhaus. Lungenembolie. Der Brameler wurde komplett durchgecheckt - und die Ärzte fanden Krebs. Lungenkrebs. Ein Schock. „Damals hab ich noch gedacht, ‚Wenn einer das packt, dann Papa‘“, gesteht Henrik Wärner.

Es folgten Untersuchungen, Besuche in Spezialkliniken, Chemotherapie, Bestrahlung. Das volle Programm. Vor genau einem Jahr brachte dann eine Computertomografie die ganze Wahrheit an den Tag: Der Krebs hatte sich durch den Körper gefressen, der Ursprungstumor konnte gar nicht mehr festgestellt werden, das Skelett war voller Metastasen.

„Er wollte so nicht sterben“

Es war das Todesurteil. Doch niemand wollte es so recht sagen. „Als ich den Arzt in der Spezialklinik fragte, was das Ziel der ganzen medizinischen Maßnahmen sei, schaute er betreten zur Decke. Und murmelte, dass es um palliative Behandlung geht“, erzählt Schiffdorfs Bürgermeister. Was so viel heißt wie: Der Krebs ist nicht heilbar, er breitet sich aus. Die Tage des Patienten sind gezählt, auch wenn es Monate oder auch mal Jahre werden könnten, die Ärzte kümmern sich im Wesentlichen darum, die Schmerzen zu lindern.

Das schlichte Kreuz auf dem Brameler Friedhof erinnert an einen Mann, der sich angesichts einer unheilbaren Krebserkrankung lieber für einen selbstbestimmten Tod entschieden hat.

Das schlichte Kreuz auf dem Brameler Friedhof erinnert an einen Mann, der sich angesichts einer unheilbaren Krebserkrankung lieber für einen selbstbestimmten Tod entschieden hat. Foto: rp

„Mein Mann hat nur noch geweint. So kannte ich ihn nicht“, sagt Ulrike Wärner. Wieder schießen ihr die Tränen in die Augen. Es war nicht nur die tödliche Krankheit, die sie erschütterte, es war auch die Art und Weise, wie ihr Liebster damit umging. „Er wollte so nicht sterben, nicht dahinsiechen, vom Morphium benebelt. Tiere lässt man auch nicht leiden, die erlöst man auch. Das waren seine Worte.“ Holger Wärner bat seine Frau und seine beiden Söhne um Hilfe - damit er sterben kann. Für seine Frau war das unerträglich. „Wir waren 34 Jahre verheiratet, haben zusammen den Betrieb aufgebaut, waren 24/7 zusammen. Da kann man doch nicht sagen, ich fahre ihn jetzt in die Schweiz“, bricht es aus ihr heraus.

Es gibt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Die Schweiz. Nicht nur Ulrike Wärner ging davon aus, dass Sterbewillige in die Alpenrepublik gehen müssen, vermutlich tun das die meisten Deutschen. Sterbehilfe ist in Deutschland höchst umstritten. Und lange Zeit war die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“, wie es juristisch hieß, streng verboten. Menschen, die aus dem Leben scheiden wollten, mussten in die Schweiz oder in die Niederlande reisen, um ein tödliches Gift zu bekommen. Was alles andere als einfach war.

Doch das gilt nicht mehr. 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieses Verbot zu pauschal ist. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Und dass man sich dafür auch Hilfe von Dritten holen darf. Geklagt hatte ein schwerstkranker Mann aus Lüneburg. Trotzdem hat Karlsruhe den alten Verbots-Paragrafen nicht einfach gekippt. Die Richter gaben den Parlamentariern in Berlin den Auftrag, verbindliche Leitplanken für die Sterbehilfe zu erarbeiten und in ein Gesetz zu gießen. Damit die schwierige Grauzone zwischen Sterbewunsch und Lebensschutz vernünftig ausgelotet wird. Doch das ist bisher nicht passiert. Der Bundestag konnte sich bei dem umstrittenen Thema auf kein Gesetz einigen.

Es war der letzte Wunsch, den sie ihrem geliebten Vater und Mann nun erfüllen: Henrik und Ulrike Wärner sprechen erstmals öffentlich über ihre Erfahrungen mit dem Thema Sterbehilfe.

Es war der letzte Wunsch, den sie ihrem geliebten Vater und Mann nun erfüllen: Henrik und Ulrike Wärner sprechen erstmals öffentlich über ihre Erfahrungen mit dem Thema Sterbehilfe. Foto: rp

„Für meinen Vater war es ein Glücksfall, dass die Sterbehilfe in Deutschland möglich ist“, bekennt Henrik Wärner. „Er hat oft keine Luft mehr gekriegt, hatte große Angst vor dem Ersticken. Für ihn war das der richtige Weg.“ Einen Wunsch, den man respektieren sollte, wenn der Betroffene sich aus freien Stücken dafür entscheidet, findet er.

Er gab seinem Vater auf dem Sterbebett ein Versprechen

Aber auch für den 33-Jährigen war das nicht leicht. „Als wir aus der Spezialklinik zurückfuhren, hat er mir das Versprechen abgenommen, dass ich ihm helfe“, erzählt der Verwaltungschef. Er hat das getan - aber unter einer Bedingung. Dass die Sterbehilfe der Notausgang bleibt, wie er sagt. „Mein Vater sollte weiterkämpfen. Er sollte nicht aufgeben.“

Schiffdorfs Bürgermeister wirkt gefasst, auch wenn das wohl sein schwerster Termin ist. Doch Henrik Wärner hat sich fest vorgenommen, das Versprechen einzulösen, das er seinem Vater auf dem Sterbebett gegeben hat – den Menschen zu erzählen, dass es die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens in Deutschland gibt. „‘Mach das bekannt, das wissen die Leute doch nicht, dass das möglich ist‘, hat er gesagt.“ Deshalb geht die Familie jetzt damit an die Öffentlichkeit – genau ein Jahr, nachdem Holger Wärner sein Todesurteil erhalten hat. Es könnte ein Anfang sein, um über das Thema Sterbehilfe zu diskutieren.

Die Hoffnung, dass der Kampf gegen den Krebs noch eine Chance haben könnte, verflog bald. Im August konnte Holger Wärner nur noch mit Hilfe eines Rollators gehen, eines Tages, Mitte September, plötzlich überhaupt nicht mehr. Der Tumor hatte sich im Rückenmark ausgebreitet, der einst so agile Mann war querschnittsgelähmt. Zu der dringend notwendigen Bluttransfusion, die er gar nicht mehr wollte, ließ er sich noch überreden. Doch am nächsten Abend setzte die Familie den Antrag auf Sterbehilfe auf.

„Er wollte immer alle Zügel in der Hand behalten“

„Er wollte immer alle Zügel in der Hand behalten. Und klar im Kopf bleiben. Bis zum Schluss“, sagt Sohn Jörn, der jetzt erst aus dem Stall zum Gespräch dazu stößt. Tatsächlich begann der Todkranke, seinen Tod zu planen. Er schrieb die Trauerrede, gestaltete die Anzeige, suchte die Grabstätte und den Redner aus. Und lud in seine Maschinenhalle ein, zu Cola-Pernod, Mon Chéri und Schwarzbrot, den Dingen, die er gerne mochte. Er selbst kam nicht mehr zu der Feier. „Zum Schluss“, sagt seine Frau „wollte er niemanden mehr sehen, weil er zu schwach war.“ Am Tag vor seinem Tod hat er sich am Telefon von den engsten Freunden verabschiedet – und ihnen ans Herz gelegt, die Zeit, die ihnen bleibt, zu nutzen.

„Für mich war es der reine Horror“, gesteht Ulrike Wärner, „doch er war am letzten Tag der Ruhigste von uns allen. Holger hatte keine Angst vorm Sterben. Das hat er mir an seinem letzten Morgen gesagt.“ Über seinem Bett hing das große Luftbild vom Hof, es gab einen Sambuca für alle und den Soundtrack mit seinen Lieblingssongs, als er starb. „‘Ich gehe als zufriedener Mann‘, hat er gesagt, bevor er friedlich eingeschlafen ist“, erzählt Henrik Wärner. Es war der Tod, den sein Vater sich gewünscht hat.

Sterbehilfe in Deutschland

Sterbehilfe ist ein umstrittenes Thema. Aktive Sterbehilfe, also das direkte Verabreichen eines tödlichen Mittels durch eine andere Person, ist in Deutschland verboten. Doch 2020 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Das umfasst die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und sich dafür Hilfe von Dritten zu holen. Beispielsweise von Ärzten, die ein tödliches Narkosemittel beschaffen. Man spricht von einem assistierten Suizid. Das heißt, der Patient muss das Medikament selbst einnehmen oder die Infusion selbst aufdrehen. Sonst ist es strafbar.

Seit dem Urteil dürfen auch Sterbehilfe-Vereine in Deutschland wieder tätig sein. Dazu zählen unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, die Dignitas und die Linus Sterbehilfe. Sie vermitteln Ärzte an ihre Mitglieder, auch Juristen, die dafür sorgen, dass der Freitod rechtssicher geregelt ist. Der Wunsch nach Sterbehilfe wird von den Vereinen in Gesprächen geprüft und dokumentiert. Wichtig dabei: Die Entscheidung, aus dem Leben zu gehen, muss aus freiem Willen getroffen werden und bei klarem Geist. Genaue gesetzliche Vorgaben für die Tätigkeit dieser Vereine gibt es aber bislang nicht.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass Bramel im Kreis Rotenburg liegt. Dieser Fehler wurde korrigiert.

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