TVierfach-Mord: 30-jähriges Opfer hatte keine Überlebenschance
Der Angeklagte kommt in den Gerichtssaal vom Landgericht Verden. Der 33-Jährige soll vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau erschossen haben. Foto: Sina Schuldt/dpa
Tag Sieben im Vierfach-Mordprozess am Landgericht Verden und wieder erstattete ein Rechtsmediziner sein Gutachten. Am Freitag ging es um das zweite Opfer des Soldaten aus der Mordnacht zum 1. März 2024.
Scheeßel. Bei dem zweiten Opfer in der Tatnacht soll es sich um den neuen Partner der damaligen Ehefrau des 33 Jahre alten Angeklagten Florian G. gehandelt haben.
Prof. Dr. med. Jan Peter Sperhake ist ein erfahrener Rechtsmediziner und hat auch am Landgericht Verden schon oft Gutachten erläutert. Aber „Zerstörungen dieses Ausmaßes“ sehe man bei Schussverletzungen nur selten, merkte er zu Beginn seiner Ausführungen an.
„Als hätte sich da eine Explosion ereignet“
Üblicherweise würde sich ein klares Bild bei Schussverletzungen bieten: Einschuss, Schusskanal, Endlage des Projektils oder Austritt aus dem Körper. „Diese Präzision war uns einfach nicht möglich, weil im Grunde der Körper von innen ausgesehen hat, als hätte sich da eine Explosion ereignet.“ Er verglich das Verletzungsbild mit Opfern von Flugzeugabstürzen und Explosionen.
Acht Schüsse in die Rückseite des Körpers
Im Ergebnis kommt er zu mindestens elf Schussverletzungen. Möglicherweise gab es noch einen zwölften Schuss, der das Opfer am linken Unterarm gestreift haben könnte. Von diesen trafen acht Schüsse den 30-Jährigen in die Körperrückseite und würden laut dem Mediziner dazu passen, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt bereits am Boden gelegen haben könnte und die Schüsse aus Richtung der Wohnungstür im Obergeschoss abgefeuert worden sind.
Eine Rissquetschwunde und ein Bruch im Gesicht könnten Folge eines Sturzes sein. Wahrscheinlich war der Kopfschuss der Grund, erklärte der Sachverständige. Plausibel wäre auch ein Schuss in den Oberschenkel. Dies ließe sich vielleicht konkretisieren, „wenn man den Leichenfundort akribisch analysieren würde“. Ob das schon erfolgt ist, blieb offen.
Das Opfer hatte keine Überlebenschance
Als Todesursache nannte er ein „Vielfachtrauma mit innerer Dekapitation und vollständiger Zerstörung des Herzens“. Der 30-Jährige hatte keine Überlebenschance. Laut Sperhake nicht einmal, wenn „sofort notärztliche Hilfe vor Ort oder es ein ganz kurzer Transport“ gewesen wäre. „Das gilt insbesondere für die Kopfverletzung“, merkte er an.
Der Angeklagte soll erst die schlafende Mutter im Erdgeschoss mit zwei Schüssen getötet haben. Dann den 30-Jährigen in dessen Einliegerwohnung im Obergeschoss. Die obere Wohnungstür soll er zweimal durchschossen haben. Die Verteidigerin wollte wissen, ob einer dieser Schüsse zum Versterben geführt haben könnte und dann nur noch auf den leblosen Körper geschossen worden seien könnte.
„Dann habe ich das ganze Magazin leer gemacht“
Zitiert hat der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk daraufhin aus dem Geständnis des Angeklagten gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen. Demzufolge wollte der 30-Jährige noch weglaufen. Florian G. will ihn gefragt haben: „Was hast du dir dabei gedacht, meine schwangere Frau zu ficken?“, habe aber keine Antwort erhalten. „Dann habe ich das ganze Magazin leer gemacht, um meinen Stress abzubauen. So wie wir es gelernt haben bei der Bundeswehr.“