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Kreis Rotenburg

TZelong Lu soll abgeschoben werden – trotz Ausbildungsvertrag

Zelong Lu aus China möchte hier nur arbeiten und in Frieden mit seinem Vater leben, sagt er.

Zelong Lu aus China möchte hier nur arbeiten und in Frieden mit seinem Vater leben, sagt er. Foto: privat/RK

Den Integrationskurs hat er erfolgreich abgeschlossen, Deutsch hat er sehr schnell gelernt, im Sommer beginnt seine Ausbildung – trotzdem droht Zelong Lu die Abschiebung. Warum?

Von Lea Borner Mittwoch, 08.04.2026, 18:10 Uhr

Sittensen. Als der Vater wegen seines Glaubens seine Arbeit verloren habe, sei die Entscheidung gefallen. „Wir mussten fort von dort“, sagt der Vater. Im Oktober 2024 kamen sie in Deutschland an und leben in Sittensen.

Doch nach einem für Zhen Lu traumatisierenden Abschiebungsversuch, der erst in letzter Minute von einem Anwalt verhindert wurde und über den die Mediengruppe Kreiszeitung berichtete, droht nun seinem 25-jährigen Sohn Zelong die Abschiebung.

Und das, obwohl dieser im August eine Ausbildung zum Elektroniker bei einem Handwerksunternehmen in Sittensen beginnen möchte – der Ausbildungsvertrag liegt unterschrieben vor. Um seine Deutschkenntnisse hat sich Zelong Lu bemüht, er hat das Niveau B1. Nach nur zehn Monaten in Deutschland bestand er die Prüfung.

Deutschlehrer: Zelong Lu ist „ein Gewinn für Deutschland“

Den Integrationskurs in Zeven hat er im Februar erfolgreich abgeschlossen und wartet auf einen B2-Kurs. Sein Deutschlehrer bestätigt in einem Empfehlungsschreiben die schnelle Lernfähigkeit und Motivation seines Schülers und betont, dass Zelong Lu „ein Gewinn für Deutschland“ sei.

Der 25-Jährige habe in kurzer Zeit ein Sprachniveau erreicht, das nur circa 50 Prozent der Einwanderer in den Sprachkursen überhaupt je erreichen.

Sohn klagt vor dem Verwaltungsgericht Stade gegen Ablehnung

Vater und Sohn berichten, dass sie seit ihrer Ankunft in Deutschland die Gemeinde der Zeugen Jehovas besuchen. Zelong Lu ist dort Bibelschüler, was die drohende Abschiebung noch gefährlicher mache. „Diese Glaubensgemeinschaft ist in China verboten und wird verfolgt“, sagt Zelong Lu.

Wie der Vater habe auch der Sohn bis jetzt keinen Bescheid zur Ablehnung seines Asylantrags erhalten, sagt er. Nach der versuchten Abschiebung seines Vaters Ende Januar hatte der 25-Jährige sich über den Status seines Asylantrags informiert und vor dem Verwaltungsgericht Stade gegen die Ablehnung geklagt.

Der Klage wurde nicht stattgegeben, weil diese innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung erfolgen muss. Auch wenn Lu den Bescheid nach eigener Aussage nicht erhalten hat, gelte er als zugestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde des Landkreises bestätigen auf Nachfrage, dass Lus Adresse beiden Ämtern bekannt sei.

Der Zusteller habe Lu am 28. August nicht angetroffen, erläutert eine Sprecherin des BAMF. Obwohl Lu betont, dass er kein Schreiben erhalten habe, kontert die BAMF-Sprecherin: „Über die Ablehnung des Asylantrags ist Herr Lu mittlerweile sicher informiert, sonst hätte er keine Klage beim Verwaltungsgericht Stade erhoben.“

Die letzte Hoffnung ist ein Eilantrag der Anwältin

Lu reichte mit seiner Anwältin am Freitag einen Eilantrag bei der Härtefallkommission Niedersachsen ein. „Das wäre die allerletzte Hoffnung“, betont der 25-Jährige. Zelong Lu fürchtet sich vor einer Rückkehr, weil er im Heimatland aufgrund seiner Religion diskriminiert werde und nach der Flucht sicherlich von den Behörden befragt werde. Er befürchtet schlimme Konsequenzen.

„Außerdem muss ich mich um meinen kranken Vater kümmern, der mehrere körperliche Leiden und eine posttraumatische Belastungsstörung hat. Er ist auf meine Hilfe angewiesen“, so Zelong Lu. Er verstehe seine geplante Abschiebung nicht, denn: „Die Wirtschaft sucht Leute wie mich.“

Lu betont, dass er möglichst schnell die Sprache lerne, weil er seinen Teil in der deutschen Gesellschaft beitragen und möglichst schnell arbeiten wolle. Seine Lehrerin des Integrationskurses hebt hervor, dass sich Lu stets neben Teilnehmer anderer Nationalitäten gesetzt habe, damit er möglichst viel Deutsch sprechen und nicht in seine Muttersprache flüchten konnte.

Behörde sieht nicht die Gefahr eines persönlichen Schadens

Die BAMF-Sprecherin erläutert auf Nachfrage, dass die Ablehnung des Asylantrags erfolgte. Bereits im August 2025 erfolgte die Ablehnung, danach hatte der Asylsuchende 30 Tage Zeit zur Ausreise. Werde diese Frist nicht genutzt, werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt.

„Ein Ausbildungsvertrag in Deutschland spielt keine Rolle“, heißt es aus dem BAMF. Es gebe mehrere Voraussetzungen und Ausschlusstatbestände, die zu berücksichtigen seien, fügt die Rotenburger Ausländerbehörde hinzu. Sie bestätigt, dass die Abschiebungsandrohung für Zelong Lu seit dem 6. Oktober 2025 vollziehbar ist.

Warum Zelong Lus Antrag abgelehnt wurde

Abgelehnt wurde Lus Antrag laut BAMF, weil das Heimatland des Antragstellers, China, in seiner Verfassung die Glaubensfreiheit garantiert. „In der Anhörung vermochte der Antragsteller nicht plausibel darzustellen, inwieweit er persönlich bei Rückkehr einen ernsthaften Schaden aufgrund seiner christlichen Religionszugehörigkeit zu erwarten hat“, spezifiziert die BAMF-Sprecherin.

Lu habe erklärt, dass seine Glaubensgemeinschaft, die Zeugen Jehovas, sich nicht von den nicht verfolgten Christen in China unterscheidet. Des Weiteren habe er ausgesagt: Wenn er die Religion im Heimatland nicht mehr ausüben würde, hätte er keine Probleme zu erwarten. Für das BAMF sei der Fall klar, Lu drohe in China keine Gefahr. Zelong Lu betont: „Bei meiner Abschiebung droht mir wegen meines Glaubens Lebensgefahr.“

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