Steuerbefreiung für extremistische Vereine
Die Stadt Hamburg gewährt mehreren Vereinen teilweise seit Jahren Steuerbefreiungen, obwohl diese vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft sind. Das geht nach Angaben der AfD aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Bürgerschaftsfraktion hervor.
Die Stadt Hamburg gewährt mehreren Vereinen teilweise seit Jahren Steuerbefreiungen, obwohl diese vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft sind. Das geht nach Angaben der AfD aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Bürgerschaftsfraktion hervor.
Zu den privilegierten Vereinen gehört demnach das umstrittene Islamische Zentrum Hamburg (IZH). „Das ist ein Skandal allerersten Ranges“, kritisierte AfD-Innenexperte und Co-Fraktionschef Dirk Nockemann am Donnerstag. Das IZH sei „von den Mullahs im Iran gesteuert“ und erhalte von dort hohe Spendenbeträge, die in Hamburg nicht versteuert würden. Nockemann geht von einem fünf- bis sechsstelligen Betrag aus, mit dem das Islamische Zentrum dadurch indirekt von der Stadt unterstützt worden sei.
Der Senat bestätigt Steuervergünstigungen für weitere vier als extremistisch eingestufte Vereine. Dazu gehört die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Hamburg (VVN-BdA). Dessen Berliner Schwesterverein war von den dortigen Behörden 2018 die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Eine Freistellung von der Steuer genießen demnach ferner zwei marxistische Vereine sowie ein PKK-naher Verein. Für Rechtsextremisten gebe es keine Steuerprivilegien.
Dienstaufsichtsbeschwerden angekündigt
Nockemann kündigte Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Leitung der beteiligten Finanzämter an. Zugleich forderte er von Finanzsenator Andreas Dressel und dessen Vorgänger Peter Tschentscher (beide SPD) aufzuklären, wie es zur Steuerbefreiung extremistischer Einrichtungen kommen konnte.
Dressel zeigte sich davon unbeeindruckt: „Die AfD sollte lieber beim verbreiteten Extremismus in den eigenen Reihen aufräumen als Fake News zur Arbeit unserer Finanzverwaltung zu verbreiten“, sagte er. Die Steuerverwaltung setze die Rechtsprechung zum Entzug der Gemeinnützigkeit bei vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisationen konsequent um.
In einer Antwort auf eine Große Anfrage der AfD bestätigte der Senat, dass 26 von der Partei angefragte Vereine vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Angaben zu deren steuerlicher Behandlung wurden unter Berufung auf das Steuergeheimnis aber nicht gemacht. In drei Fällen seien jedoch Verfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit anhängig, hieß es. Seit wann diese geführt werden, blieb offen.