IHK Stade: Ansprüche jetzt prüfen
Viele Forderungen verjähren zum Jahresende. Durch das außer Acht lassen dieser Fristen verlieren Unternehmen jährlich hohe Beträge, darauf weist die IHK Stade hin. Ab Eintritt der Verjährung können Schuldner die Erfüllung von Ansprüchen verweigern. Der Anspruch besteht zwar noch, ist jedoch auch gerichtlich nicht mehr durchsetzbar, sofern der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt. Die IHK rät Unternehmern, die Verjährungsfristen ihrer offenen Forderungen vor Jahresende zu überprüfen.