Durch Hass motivierte Taten im Fokus
Die Staatsanwaltschaft erfasst Hasskriminalität künftig nach neuen bundeseinheitlichen Kriterien. Die Ermittlungsbehörde werde vom 1. Juli an dokumentieren, ob es für eine Straftat ein antisemitisches, antichristliches oder antiislamisches Motiv gab, teilte die Justizbehörde am Dienstag mit. Auch eine behindertenfeindliche oder fremdenfeindliche Absicht soll registriert werden, ebenso Taten, die sich gegen die sexuelle Orientierung von Menschen richten. Diese Erfassung sei wichtig, denn häufig zielten Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie Juden oder Homosexuelle zu verängstigen, hieß es.