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Spielhallen dürfen erst mal bleiben

Rund 80 Hamburger Spielhallen, die nach einer neuen Gesetzeslage zur Schließung anstanden, dürfen nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Hamburg bis zur endgültigen rechtlichen Klärung weiterbetrieben werden. Das teilte die Pressestelle der Verwaltungsgerichte am Montag in der Hansestadt mit. Hamburg hatte in das Spielhallengesetz eine Änderung aufgenommen, nach der ab Juli 2017 zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand liegen müssen, in bestimmten Gebieten 100 Meter. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung sollte bis Ende des vergangenen Jahres diejenige Spielhalle schließen, die kürzer bestand. Dagegen hatten rund 80 Spielhallenbetreiber Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt. In zwei Musterverfahren gaben die Verwaltungsrichter den Spielhallen recht. Die Privilegierung älterer Spielhallen stelle kein an sachlichen Gesichtspunkten ausgerichtetes Kriterium dar, um die Spielhallen zu bestimmen, die ihren Betrieb nicht mehr fortführen dürften. Die Stadt Hamburg habe zwar gegen die Entscheidungen Beschwerde erhoben, aber gleichzeitig zugesagt, keine Maßnahmen gegen die Spielhallen zu ergreifen, so lange die Beschwerdeverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht anhängig seien.

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