Ausschluss eines Politikers vor Gericht
Der Ausschluss des früheren AfD-Abgeordneten Ludwig Flocken aus einer Bürgerschaftssitzung beschäftigt am heutigen Donnerstag das Hamburger Verfassungsgericht. Der fraktionslose Politiker, der nach wie vor AfD-Mitglied ist, war am 1. März von Parlamentspräsidentin Carola Veit (SPD) aus dem Saal gewiesen worden. Den Ausschluss hatte Veit mit Flockens Wortwahl gegenüber der Bundeskanzlerin, den Grünen und Bürgerschaftsabgeordneten begründet. Er habe sich einer „gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses“ schuldig gemacht. Dagegen hat er das Verfassungsgericht angerufen.