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Terrorismus: Nordländer werden zur Kasse gebeten

Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in Hamburg ist auch für Terrorismus-Fälle aus Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zuständig – an den Kosten beteiligen sich diese Länder nach Informationen der CDU-Bürgerschaftsfraktion aber bislang nur zum Teil. Aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker geht hervor, dass die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft im vergangenen Jahr 57 Verfahren von der Karlsruher Bundesanwaltschaft zugewiesen bekam. 20 Fälle davon waren Schleswig-Holstein zuzuordnen, acht Mecklenburg-Vorpommern und fünf Bremen. Im Jahr davor waren es zwölf Verfahren, von denen vier Schleswig-Holstein betrafen und eines Mecklenburg-Vorpommern. Mit den Nachbarländern hat die Hansestadt vertraglich vereinbart, dass sie ihren Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Allerdings gelte das bislang nicht für Strafverfahren, die erst in Karlsruhe bearbeitet und dann nach Hamburg abgegeben werden, erklärte die Justizbehörde.

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