Gericht legt Saugbagger an die Kette
Das Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes hatte die Beschwerden gegen die Auftragvergabe für die Nassbaggerarbeiten für die Elbvertiefung noch zurückgewiesen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund der Beschwerde einer der unterlegenen Firmen die Vergabe erst einmal um zwei Wochen verschoben. Die Nassbaggerarbeiten können vorerst nicht beauftragt werden. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Falls die Richter dem stattgeben, ist die Beauftragung bis zur Gerichtsentscheidung nicht möglich. Die Vertiefung könnte sich über Monate verzögern, so die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Diese will weiter im Frühjahr starten. Aufgrund der Verzahnung könnte sich der Baggerstopp auch auf Hamburg auswirken; Anfang 2019 hatte die niederländische Royal Boskalis Westminster den Zuschlag (200 Millionen Euro) bekommen.