Auch Rasenmäher dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zwischen 20 und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Foto Lüder
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Wieviel Lärm am Sonntag ist erlaubt?

Immer wieder sonntags dröhnt der Rasenmäher, kreischt die Kreissäge oder wummert eine Musikanlage. Dabei gibt es klare Regeln für Ruhezeiten. Manch einer aber ist so stur, dass am Ende die Polizei sogar die Musikanlage aus dem Haus tragen muss.

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