TFirmen müssen ihre Meldung jetzt abgeben
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf weist die Sprecherin der Agentur für Arbeit in Stade, Susanne Serbest, hin. Die Agentur muss die Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2018 prüfen. Deswegen müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31. März 2019 der Agentur ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht dies elektronisch. Dafür gibt es eine kostenlose Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die Meldung kann so auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden.