JORK. Einstimmig hat der Rat die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Gemeinde Jork, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter frei bewegen, beschlossen.
Damit wollen die Altländer die unkontrollierte Vermehrung von privaten und verwilderten Hauskatzen eindämmen. Die Vorgeschichte: Laut Anja Blieffert vom Ordnungsamt gibt es in der Kommune private Futterstellen, die „immer mehr verwilderte Katzen anlocken“; hier komme es zu einer ungezügelten Vermehrung. Mit der Verordnung, so der Erste Gemeinderat Matthias Riel, werde sich der Druck auf die Katzenhalter erhöhen, ihre Tiere zu kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip zu kennzeichnen. Registrierungen sind kostenlos möglich beim Deutschen Haustierregister des Tierschutzbundes oder bei Tasso. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung hat die Jorker Verwaltung ab 2019 eine gesetzliche Handhabe, um auch bei den beratungsresistenten Tierhaltern die Kastrationen und die Kennzeichnungen von Katzen durchzusetzen, die älter als fünf Monate sind. Die geplante Verordnung fußt auf Artikel 13b des Tierschutzgesetzes.
Damit nicht genug: Wer sich dem Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot widersetzt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro. Es geht auch um den Schutz vor Krankheiten: Viele Tiere sind weder geimpft noch gegen Parasiten behandelt. Sie kommen damit als Überträger von Krankheiten und Parasiten infrage und sind auch für den Menschen eine Gefahr – etwa für schwangere Frauen.
Tierschützer unterstützen die geplante Verordnung
Bei verwilderten Katzen übernimmt die Gemeinde die Pflichten. Auch der Tierschutz unterstütze die geplante Verordnung. Blieffert verwies auf einen weiteren Vorteil: Durch das Kennzeichnen und Registrieren der Katzen können zukünftig auch die bei der Gemeinde Jork abgegebenen Fundtiere schneller dem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden. 4400 Euro (ohne Personalkosten) gibt die Kommune im Jahr für die Versorgung der Fundtiere aus. Mehr Infos gibt es unter www.jork.de.
Des Weiteren hat der Rat eine Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 66 „Am Elbdeich 25 B und 26“ in Borstel erlassen. Politik, Eigentümer und Investoren haben nun zwei Jahre Zeit, ein Baugebiet zu entwickeln, mit dem beide Seiten leben können. Geplant waren an der K 39 zwei Mehrfamilienhäuser mit je sieben Wohneinheiten und zwei Doppelhäuser.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63 „Rewe-Ortsmitte“ liegt bis einschließlich Freitag, 25. Januar 2019, während der Öffnungszeiten der Gemeinde Jork zu jedermanns Einsicht im Bauamt in Osterjork aus. Hintergrund: Rewe will die Verkaufsfläche wie berichtet um einen Anbau (Wintergarten) erweitern, den Markt komplett modernisieren und den Parkplatz neu gestalten.
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