Ein Schild «Hier gilt die 2G-Regel!» hängt in einer Tür eines Cafés. Foto: Swen Pförtner/dpa
Niedersachsen

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung: Das gilt in Niedersachsen

Gastronomen, Kulturbetriebe und Veranstalter dürfen ihren Zutritt künftig auf Geimpfte und Genesene (2 G) beschränken – dann entfallen Maskenpflicht und Abstandsregeln. Für Ungeimpfte wird das Leben aufwendiger.

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