Die wegen der Corona-Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre im April 2020 war laut des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig unverhältnismäßig. Foto: dpa
Bundesverwaltungsgericht

Urteile bestätigt: Corona-Ausgangssperre in Bayern war unverhältnismäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals über die Rechtmäßigkeit früherer Corona-Schutzverordnungen aus der Anfangszeit der Pandemie entschieden. Die Ausgangssperre in Bayern war demnach unzulässig. Eine andere strenge Maßnahme war jedoch rechtens.

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