T86-jährige Beckdorferin seit Pfingsten ohne Festnetz und Hausnotruf

Die Leitung ist tot: Gertrud Wübbe kann nicht telefonieren und ist auch nicht erreichbar. Foto: Susanne Laudien
Seit mehreren Monaten ist der Festnetzanschluss von Gertrud Wübbe tot. Seitdem wird die Beckdorfer Seniorin von der Telekom hingehalten. Das TAGEBLATT schaltete sich ein und es kam Bewegung in die Sache.
Beckdorf. „Seit Pfingsten geht mein Telefon nicht mehr“, sagt Gertrud Wübbe betrübt. Für die 86-Jährige, die alleine in ihrem Haus in Beckdorf wohnt, ist das eine Katastrophe. Der Festnetzanschluss ist für die Seniorin, die in der Mobilität eingeschränkt ist, die schnelle Verbindung zu Ärzten und Familienmitgliedern. Selbst bei einem Notfall würde der Hausnotrufknopf nicht funktionieren - auch der ist über die Festnetzleitung geschaltet. Wer bei Gertrud Wübbe anruft, erhält die automatische Auskunft: „Die gewählte Nummer ist zur Zeit nicht erreichbar.“
Sie braucht nur mal zu stolpern und hinfallen - und keiner bekommt es mit.
Gunda Wübbe-Meyer, Tochter der 86-jährigen Gertrud Wübbe
Am Telefon der Seniorin kann die Störung nicht liegen. Das hat bereits ein Nachbar, der vom Fach ist, bei genauer Untersuchung festgestellt. In der Straße ist Gertrud Wübbe offensichtlich die einzige, deren Telefonanschluss nicht funktioniert. Einige Straßen weiter soll es aber drei Anlieger mit dem gleichen Problem geben. Die Tochter der Seniorin, Gunda Wübbe-Meyer, macht sich große Sorgen um ihre Mutter. „Sie braucht nur mal zu stolpern und hinfallen - und keiner bekommt es mit.“
Mitarbeiter arbeiten im Hochwassergebiet
Mehrfach hat sich die 52-jährige Tochter an die Deutsche Telekom gewandt. Bei der Hotline erreichte sie anfangs lediglich einen Anrufbeantworter. „Als sich nach einigen Tagen keiner zurückmeldete, hatte ich die Faxen dicke“, sagt die Beckdorferin. Sie fuhr kurzerhand zum Telekom-Geschäft in Buxtehude. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass das Problem bis 4. Juli behoben sein soll.
Doch es passierte nichts - das Telefon blieb weiterhin tot. Erneut wandte sich die Tochter an die Telekom und erhielt im schroffen Tonfall schließlich die Auskunft, dass alle Mitarbeiter derzeit beschäftigt seien und sich um Anschlüsse in einem Hochwassergebiet kümmern müssten. Als neuer Termin wurde der 28. August genannt.
„Inzwischen wird weiterhin die Telekom-Gebühr in voller Höhe abgebucht“, moniert die Tochter. Sie kritisiert außerdem den unfreundlichen Umgangston der Telekom-Mitarbeiter. Äußerungen wie etwa, dass sie sich einen Anwalt nehmen oder auch den Anbieter wechseln könne, nennt sie als Beispiele.
Anfrage vom TAGEBLATT
Das TAGEBLATT fragte bei der Deutschen Telekom nach. Am nächsten Tag kam die Rückmeldung, dass eine Überprüfung durch den technischen Kundenservice veranlasst werde.

Seit Pfingsten warten Gertrud Wübbe und Tochter Gunda darauf, dass die Telefonleitung wieder funktioniert. Foto: Susanne Laudien
Kurz darauf folgte die Mitteilung, dass infolge der Wetterlage Reparaturarbeiten an Kabeln seit einiger Zeit erschwert werden und Entstörungen sich dadurch verzögern. Durch Umschaltung auf eine alternative Leitungsführung soll der Anschluss von Gertrud Wübbe ab 12. August wieder funktionsfähig sein. Der Kundenservice hat sich bereits bei der Familie gemeldet. Das Modem wird ausgetauscht und Gertrud Wübbe soll eine Entschädigung erhalten.
Das rät die Verbraucherzentrale
Was können Verbraucher bei Telefon-Störungen machen? Dazu rät Felix Wacker, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen/Stade: Wichtig ist es, die Störung nicht nur telefonisch zu melden, sondern schriftlich per Post mit Einschreiben direkt an das Beschwerdemanagement des Anbieters zu schicken.

Der Telefonanschluss an der Hauswand in Beckdorf. Foto: Susanne Laudien
Eine Information der Bundesnetzagentur ist ebenfalls wichtig. Hier wird der Vorfall protokolliert und der Anschluss gemessen, dies kann bei einer Schadenersatzforderung wichtig sein.
Entschädigungsanspruch ab drittem Kalendertag
Ist die Störung spätestens am dritten Kalendertag nach Eingang der Meldung nicht behoben, haben Kunden einen Entschädigungsanspruch. Nach drei Tagen können zehn Prozent des Monatsbeitrags und mindestens 5 Euro pro Tag nach der Störung abgezogen werden. Ab dem fünften Tag sind es bereits 10 Euro pro Tag und 20 Prozent. Nach 14 Tagen kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html. www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/totalausfall-des-internets