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Rechtsprechung

TBundesverwaltungsgericht kippt Krippen-Satzung der Samtgemeinde Lühe

Blick auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Blick auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Jennifer Brückner/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Elternbeitragssatzung der Samtgemeinde Lühe für Krippen gekippt. Das hat Folgen - nicht nur für die Altländer Kommune.

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Von Björn Vasel
Freitag, 30.01.2026, 09:50 Uhr

Leipzig/Steinkirchen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 CN 1.24) vom 29. Januar hat nach Auffassung der Kläger-Anwältin Angela Heinssen aus Guderhandviertel weitreichende Bedeutung. Das sehen offenbar auch die Richter in Leipzig. Sie veröffentlichten kurz nach der Entscheidung eine Pressemitteilung. Die Satzung ist unwirksam.

Die Kommunen dürften Elternbeiträge für Kindertagesstätten freier Träger wie Kirche oder Awo „mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht unmittelbar“ mit einer kommunalen Satzung festlegen. Diese gilt nur für eigene Einrichtungen der Gemeinden. Eine Ermächtigung dafür fehlt laut Gericht im Landesrecht.

Die Satzung war 2018 erlassen worden und diente über Jahre als Grundlage für die Erhebung von Krippen-Beiträgen. Hintergrund war, dass in Niedersachsen seit August 2018 zwar Beitragsfreiheit für die Kita-Kinder ab drei Jahren gilt, nicht jedoch für Krippen-Kinder unter drei Jahren.

Doch kommunale Elternbeitragssatzungen dürfen nicht in privatrechtliche Betreuungsverträge zwischen Eltern und freien Trägern eingreifen. Die Festsetzung von Entgelten ist allein Sache der Vertragsparteien. Eine kommunale Satzung kann hierfür keine Grundlage sein, so die Richter.

Die Entscheidung betrifft damit alle Kommunen in Niedersachsen, die Elternbeiträge festgelegt haben, ohne selbst Kita-Träger zu sein. Die Satzungen müssen nun überprüft werden. Gegen solche Regelungen können Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht eingeleitet werden, dabei sind jedoch die geltenden Fristen zu beachten.

Beschluss mit deutschlandweiten Folgen

Auch bestehende Betreuungsverträge trifft das Urteil. Zwar blieben laut Heinssen die Verträge als solche bestehen, Entgelt- und Preisregelungen seien jedoch unwirksam, wenn sie sich unmittelbar oder mittelbar auf eine kommunale Satzung wie in der Samtgemeinde Lühe stützen.

Für Eltern bedeutet das: Wer sein Kind durch freie Träger betreuen lässt, kann prüfen lassen, ob die Beiträge rechtlich wirksam vereinbart wurden. Unter Umständen könnten Beiträge zurückgefordert werden. Maßgeblich seien Vertrag und Einzelfall.

Rechtsanwältin Angela Heinssen aus Guderhandviertel.

Rechtsanwältin Angela Heinssen aus Guderhandviertel. Foto: privat

Die Entscheidung habe eine Signalwirkung über Niedersachsen hinaus. Die Maßstäbe dürften auch in anderen Bundesländern relevant sein, soweit es dort vergleichbare gesetzliche Regeln gibt.

„Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Grenzen zwischen kommunaler Regelung und privater Vertragsfreiheit sauber zu beachten. Gerade im sensiblen Bereich der Kinderbetreuung schafft die Entscheidung nun dringend benötigte rechtliche Klarheit“, sagt Rechtsanwältin Heinssen. „Als Anwältin freut es mich, dass die Entscheidung nicht nur den konkreten Fall betrifft, sondern vielen Eltern und Kommunen in Niedersachsen eine klare Orientierung gibt.“

Anwältin: Eltern können Rückzahlungen prüfen

Aus der Entscheidung folgt, dass die rechtliche Beurteilung nicht von der Bezeichnung einer kommunalen Regelung abhängt. Maßgeblich seien allein Inhalt und Wirkung der Regelung.

Damit sind auch als „Staffelung“, „Richtlinie“ oder „Beitragsordnung“ bezeichnete Regelwerke zur Festsetzung von Elternbeiträgen rechtlich zu überprüfen. Entscheidend ist, ob die Kommune durch eine allgemein verbindliche Regelung die Höhe der Elternbeiträge vorgibt.

Vor diesem Hintergrund seien auch die aktuell veröffentlichten Staffelungen der Elternbeiträge in der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Harsefeld von der Entscheidung erfasst und rechtlich zu überprüfen, sofern die Kommunen selbst keine Kindertageseinrichtungen betreiben und trotz alledem verbindliche Beitragshöhen festlegen.

Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke wollte sich noch nicht äußern. Verwaltungsvize Tim Siol und Fachbereichsleiterin Henrike Lühders waren in Leipzig vor Ort.

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