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TErweiterung des Beckdorfer Gewerbegebiets beschlossen

Das Beckdorfer Gewerbegebiet soll erweitert werden.

Das Beckdorfer Gewerbegebiet soll erweitert werden. Foto: Laudieb

Naturschutz, Löschwasserversorgung, Emmissionsschutz - beim Bebaungsplan „Vor dem Dorfe“ in Beckdorf für eine Gewerbefläche ist einiges zu beachten.

Von Susanne Laudien Montag, 17.11.2025, 05:50 Uhr

Beckdorf. Der Rat der Gemeinde Beckdorf hat die Erweiterung des Gewerbegebiets in Beckdorf beschlossen. Damit hat die Gemeinde den Weg für die gewerbliche Entwicklung des Ortes freigemacht.

Neue Gewerbehallen können jetzt gebaut werden

Der Bebauungsplan „Vor dem Dorfe“ ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Stade im Juli in Kraft getreten. Der Standort eines ansässigen Betriebes soll dadurch langfristig gesichert sowie die gewerbliche Umnutzung zur betrieblichen Weiterentwicklung mit der Vermietung von Lagerräumen, sogenanntes Selfstorage, an der Hauptstraße (L 130) ermöglicht werden. Zudem sollen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden, heißt es aktuell in der amtlichen Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan ermöglicht hauptsächlich den Bau neuer Gewerbehallen und befestigter Freiflächen. Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden vielfältige Anregungen eingebracht, die insbesondere Naturschutz, Entwässerung, Brandschutz, Infrastruktur sowie raumordnerische Aspekte betrafen.

Kompensationsmaßnahme für den Naturschutz

Ein wesentlicher Punkt war die vorgesehene Kompensationsmaßnahme auf einer rund 8000 Quadratmeter großen Fläche. Seitens der Naturschutzbehörde wurde klargestellt, dass es sich hierbei rechtlich um eine Aufforstung handelt, für die ein forstfachliches Konzept unter Beteiligung des zuständigen Bezirksförsters erforderlich ist. Diesem Hinweis wurde Rechnung getragen, da die Erstellung und Abstimmung dieses Konzepts als Teil der Ausführungsplanung vorgesehen ist.

Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Die externe Ausgleichsfläche befindet sich auf einer Grünland- und Ackerfläche an der Goldbeck innerhalb der Gemeinde Beckdorf. Die Fläche wird derzeit als Maisacker beziehungsweise Grünland genutzt. Auf der Fläche sind mehrreihig heimische Gehölze von mindestens sieben verschiedenen Arten anzupflanzen. Zusätzlich sollen Nistkästen und Fledermauskästen angebracht werden.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wies auf die potenzielle Belastung durch ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen hin, die aber als verträglich eingestuft wurden.

Statt Kläranlage Anschluss ans Schmutzwassersystem

Bedenken des Gemeindebrandmeisters zur Löschwasserversorgung wurden durch eine Überprüfung der Hydrantenstandorte und deren Leistungsfähigkeit ausgeräumt. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung ist die Erschließung überarbeitet worden. Statt einer ursprünglich vorgesehenen Kleinkläranlage wurde in Abstimmung mit den Städtischen Betrieben Buxtehude der Anschluss an das öffentliche Schmutzwassersystem vorgezogen.

Bedenken der Bürger bezogen sich überwiegend auf die Umnutzung landwirtschaftlich geprägter Flächen sowie auf mögliche Umweltbelastungen. Die Fläche wurde durch eine frühere Änderung des Flächennutzungsplans bereits für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet. Auf Anregung der Industrie- und Handelskammer ist eine Einschränkung zur Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels aufgenommen worden, um die örtlichen Strukturen der Samtgemeinde Apensen zu schützen.

Der Bebauungsplan sowie die vollständige Begründung können im Rathaus „Junkernhof“ der Samtgemeinde Apensen, Buxtehuder Straße 27 in Apensen, Obergeschoss Zimmer Nr. 11, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

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